Antikommunistischer Angriff gescheitert

Im Kampf gegen die Unterdrückung fortschrittlicher anwaltlicher Tätigkeit wurde jetzt ein abschließender Erfolg erzielt: Die Staatsanwaltschaft Essen hatte bereits am 07.12.2023 (Az.: 29 Js 328/23) die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Rechtsanwalt Roland Meister wegen angeblicher Volksverhetzung aufgrund des Fehlens jeglichen Anfangsverdachts abgelehnt. Nun teilte die Rechtsanwaltskammer Hamm in ihrem Schreiben vom 14.02.2024 (Az.: A/III/130/2022) mit, dass sie das gegen Rechtsanwalt Roland Meister eingeleitete Aufsichtsverfahren eingestellt hat. In der Begründung an die Beschwerdeführer, die Rechtsanwälte der öffentlichen Stiftung „Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora“, heißt es: „Die umfangreiche Prüfung hat ergeben, dass ein Verstoß gegen §§ 43, 43a Abs. 3 BRAGO nicht vorliegt.“

Das Aufsichtsverfahren gegen Rechtsanwalt Roland Meister war im August 2022 eingeleitet worden. Die Stiftung „Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora“ (Vorsitzender des Stiftungsrates: Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Thüringer Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff; Partei „Die Linke“) hatte über ihre Rechtsanwälte gegen ihn haltlose Vorwürfe erhoben. Er habe in verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Versammlungsverboten, die sich gegen die „Stiftung“ und die Stadt Weimar richteten, die „Menschenwürde“ der im sogenannten „Speziallager Nr. 2“ in Buchenwald internierten Faschisten und Kriegsverbrecher in Abrede gestellt. In diesen Verfahren musste die Stiftung empfindliche Niederlagen hinnehmen. Den Klagen des Internationalistischen Bündnis Thüringen und der MLPD gegen Versammlungsverbote wurde stattgegeben (Urteile des Verwaltungsgerichts Weimar vom 26.07.2022, Az.: 4 K 1569/19, 4 K 1578/19, 4 K 1570/19, vergleiche Pressemitteilung des VG Weimar Nr. 1/2023 vom 13.01.2023). Derzeit sind Berufungsverfahren beim Thüringer Oberverwaltungsgericht anhängig.

Mit der Einstellung des Aufsichtsverfahrens steht nun fest, dass die aus antikommunistischen Motiven erhobenen diskreditierenden Vorwürfe gegen Rechtsanwalt Roland Meister von Anfang an haltlos waren. Sie stellten auch einen Angriff auf die Freiheit der Berufsausübung und die Meinungsfreiheit dar. Derartige Attacken energisch abzuwehren und die Rechte ihrer Mitglieder zu verteidigen, ist eine Aufgabe der Rechtsanwaltskammern. Die Einstellung des Aufsichtsverfahrens war überfällig, und es ist deshalb zu kritisieren, dass die Rechtsanwaltskammer Hamm hierfür 1 ½ Jahre gebraucht hat. Es ist auch mehr als angebracht, dass sich die Beschwerdeführer für ihr Vorgehen entschuldigen!

Quelle: Pressemitteilung Anwaltskanzlei Meister & Partner