Venezuela wählt 2017

Nationaler WahlratIn Venezuela werden im kommenden Sommer die Gouverneure und Regionalparlamente der Bundesstaaten gewählt. Die Präsidentin des Nationalen Wahlrats (CNE), Tibisay Lucena, stellte am Dienstag (Ortszeit) bei einer Pressekonferenz den Zeitplan ihrer Behörde für 2017 vor. Demnach sollen die Regionalwahlen am »Ende des ersten Halbjahres« stattfinden.

De facto bedeutet dieser Termin eine Verlängerung der Amtszeit der regionalen Mandatsinhaber um sechs Monate: Die letzten Regionalwahlen fanden im Dezember 2012 statt und müssen laut Gesetz alle vier Jahre durchgeführt werden. Somit hätte die Abstimmung noch 2016 stattfinden müssen. Eine Begründung dafür, warum die Wahlen erst im kommenden Jahr durchgeführt werden, gab Lucena nicht. Allen Beteiligten in Venezuela war dies aber seit Monaten klar, und offenkundig konnten alle damit gut leben. Während das Regierungslager auf eine wirtschaftliche Erholung in den kommenden Monaten und damit bessere Wahlchancen setzte, hatte die Opposition kein Interesse daran, sich von ihrer Kampagne für ein Amtsenthebungsreferendum gegen Präsident Nicolás Maduro ablenken zu lassen. Außerdem bedeutet die Kandidatenkür in den einzelnen Bundesstaaten immer die Gefahr einer Spaltung des heterogenen Bündnisses der Regierungsgegner. Trotzdem ließ es sich der »Tisch der demokratischen Einheit« (MUD) nicht nehmen, eine empörte Pressemitteilung gegen die »Verschiebung« der Wahlen zu verbreiten: »Wir bitten alle Venezolaner und die internationale Gemeinschaft, ihre Anstrengungen zu verstärken, um zu erreichen, dass in unserem Land die Demokratie und die volle Gültigkeit des Verfassungstextes wiederhergestellt werden.«

Ende 2017 werden in Venezuela zudem noch Kommunalwahlen durchgeführt. Nicht in der offiziellen Agenda taucht dagegen bislang das Amtsenthebungsreferendum auf. Um dieses durchzusetzen, muss die Opposition zunächst zwischen dem 26. und 28. Oktober die Unterschriften von 20 Prozent aller Wahlberechtigten sammeln. Als Schikane empfinden die Regierungsgegner eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, wonach diese 20 Prozent in jedem einzelnen Bundesstaat erreicht werden müssen, und nicht nur landesweit gezählt werden.

Quelle: VTV / RedGlobe