Zur Betriebs- und Gewerkschaftspolitik der DKP

Referat zu aktuellen Entwicklungen und zur Betriebs- und Gewerkschaftspolitik der DKP

Olaf Harms, Sekretär für Betriebs- und Gewerkschaftspolitik der DKP

Liebe Genossinnen und Genossen,

es stimmt natürlich – auch weil es in der UZ stand -, dass Patrik die Zahl von über 27.000 Unterschriften, die wir glaubten gesammelt zu haben, auf dem UZ-Pressefest mit einem gewissen Stolz bekannt gegeben hatte. Gleichzeitig war er aber auch etwas geknickt, weil er zuvor immer sicher war, dass wir die 30.000 knacken. Dann die Überraschung, die uns zu einer Richtigstellung zwang: Während des Aufbaus hatte sich die Post in der Hoffnung Straße gestapelt. Die DKP hat mehr als 32.000 Unterschriften unter den Appell „Abrüsten statt aufrüsten“ gesammelt. Nun, besser so herum korrigieren als anders herum. Ja, wir sind stolz auf unsere Partei und wir gratulieren der ganzen Partei zu diesem Erfolg!

Zu diesem hervorragenden Ergebnis beigetragen haben aus meiner Sicht auch unsere Friedensinformationen sowie unsere Bildungszeitung „Kommunisten und der Kampf um Frieden“. Bei manch einem ist der Eindruck entstanden, dass wir uns einseitig auf die NATO fokussieren würden. Oder dass wir zu wenig über die Bundeswehr im Innern, die deutsche Rüstungsproduktion oder die zwischenimperialistischen Widersprüche sowie die innerhalb des deutschen Monopolkapitals aussagen würden. Bei allem Verständnis für diese Hinweise war doch das Ziel, innerhalb einer relativ kurzen Zeit ein prägnantes Material zu erstellen. Dass solche Punkte bei einer Überarbeitung Berücksichtigung finden können, steht doch außer Frage.

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Aufruf „Abrüsten statt Aufrüsten“ das Potential hat, eine notwendige Formierung der Friedensbewegung zu befördern.

Das hat eine inhaltliche Komponente. Der Kampf gegen die Erhöhung der Rüstungsausgaben zielt gegen die drei Bestandteile der Strategie des deutschen Imperialismus: gegen die NATO-Einordnung, gegen die EU-Militarisierung und gegen die nationale Hochrüstung der Bundeswehr. Der Aufruf lässt sich inhaltlich einordnen, zum Beispiel mit den wichtigen Orientierungen „Raus aus der NATO“ oder „Frieden mit Russland“. Die Form der Unterschriftensammlung gibt uns die Chance, organisiert die Diskussion auf die Straße zu tragen. Der Aufruf hat, auch von den Unterzeichnern her, sehr gute Ansätze, um ihn in Betriebe und Gewerkschaften zu tragen. Der DGB hat auf seinem Bundeskongress im Mai dieses Jahres ebenfalls beschlossen, die Kampagne zu unterstützen. Der Aufruf kann deshalb zur Politisierung der Arbeiterbewegung beitragen und helfen, Arbeiter- und Friedensbewegung zusammen zu führen. Und er kann ein Instrument, ein gemeinsamer Nenner für die Formierung der Friedensbewegung in Stadtteilen, Schulen, Universitäten und Betrieben sein.

Ich denke, wir sollten auch die Diskussion in die Friedensbewegung tragen, dass es in Zeiten von sozialen Netzwerken im Internet trotzdem nicht von geringer Bedeutung ist, die Menschen auf der Straße anzusprechen.

Wir selbst sind an die Sammlung als Kampagne herangegangen. Eine Kampagne hat den Vorteil, dass sie Stärken und Schwächen zu Tage bringt. Eine Stärke ist sicher das Ergebnis. Luft nach oben gab es aber wohl bei der planmäßigen Herangehensweise der Gruppen, bei der gemeinsamen Aktionstätigkeit der Gruppen.

Wir hatten auf mindestens zwei Sammelaktionen jeder Gruppe, dem Ringen um öffentliche Gruppenabende und das geplante Hineintragen der Diskussion in Betriebe und Gewerkschaften orientiert. Wir wollten die Integration in bestehende Arbeitspläne bzw. die Nutzung der Kampagne zur Wiedereinführung von Arbeitsplänen. Hier sehen wir überall noch Luft nach oben, hier halten wir ein kritisches Aufarbeiten der bisherigen Erfahrungen in den Gruppen, aber auch in den Leitungen, für sinnvoll und notwendig. Das auch, weil wir vorschlagen, dieses kampagnenhafte Herangehen noch fortzusetzen entweder bis zu den dezentralen Aktionstagen der Friedensbewegung am ersten Novemberwochenende oder bis zum Luxemburg-Liebknecht-Wochenende – das sollten wir in dieser PV-Tagung entscheiden.

Innerhalb der Friedensbewegung vertreten wir die Position, dass der Aufruf in jedem Fall auch im Jahr 2019 weitergeführt werden sollte. Die Pläne der jährlichen Erhöhung der Rüstungsausgaben reichen jetzt schon bis zum Jahr 2024 – der Kampf dagegen muss also fortdauern. Eine Beendigung unserer Kampagne hat deshalb auch nichts mit einem Ende der Sammlung zu tun. Wir werden nur ab Januar sicherlich, vorausgesetzt wir beschließen auf dieser PV-Tagung die Kandidatur, die Sammlung der Unterstützungsunterschriften für unsere Kandidatur zu den EU-Wahlen vor der Brust haben.

Liebe Genossinnen und Genossen,

am 26. August wurden uns durch die Medien erschütternde Bilder übermittelt. Sie zeigen eine regelrechte Hetzjagd eines entfesselten Mobs auf Migranten. Danach prägte das Medienbild ein sogenannter Chef des Verfassungsschutzes, der die Hetzjagd bestritt und bürgerliche Politiker, wie Seehofer, der solches Tun relativiert. Unsere Haltung ist klar: Diese Angriffe, diese Hetzjagd ist durch nichts zu entschuldigen. Nicht die Migranten sind das Problem, sondern der Rassismus.

Und wir gehen einen Schritt weiter. Ursache des Problems ist dieses Gesellschaftssystem, ist der Kapitalismus, ist dieser deutsche Imperialismus. Ausweitung des Niedriglohns, Lohndumping, Wohnungsmangel vor allem in den Metropolen und weitere Angriffe auf die sozialen und demokratischen Rechte der Arbeiterklasse und breiten Bevölkerungsteilen sind doch durch die Profitinteressen der Konzerne in diesem Land verursacht.

Solange dieses Land drittgrößter Waffenproduzent und Waffenexporteur der Welt ist, solange kann ich nachvollziehen, dass Menschen, die in deutsche Waffenläufe schauen, fliehen und Schutz vor Gewalt suchen. Solange unsere Bauern mit ihren Kartoffeln den afrikanischen Markt überfluten, solange kann ich verstehen, dass Menschen fliehen und Schutz vor Hunger suchen. Solange dieses Land Exportweltmeister ist und durch positive Handelsbilanzen Armut in anderen Ländern erzeugt, solange kann ich verstehen, dass Menschen fliehen und Schutz vor Armut und Elend und eine Perspektive für ihre Kinder suchen.

Flucht und Migration sind kein Naturgesetz, sondern aktuell vor allem das Ergebnis einer Politik der imperialistischen Staaten, um andere Länder durch Sanktionen, Freihandelsabkommen und Kriege zu unterwerfen. Diese Politik des Neo-Kolonialismus treibt die Bundesregierung aktiv voran.

Sie reiht sich ein in die NATO-Front gegen Länder wie Russland und China, die das ökonomische, politische und militärische Potenzial haben, diesem Welt Machtstreben Grenzen zu setzen. Die Merkel-Regierung ist somit ein Fluchtverursacher. Ziel und Zweck ihrer Regierungspolitik ist es doch, den 2015 zwischenzeitlich stark anwachsenden Zuzug von Geflüchteten, aber auch Migranten aus der EU, zu nutzen, um dem deutschen Kapital billige Arbeitskräfte zur optimalen Ausbeutung zur Verfügung zu stellen.

Und auch innerhalb dieses Landes geschieht ähnliches. Kapital und Regierung sind es doch, die verantwortlich sind, dass seit der Konterrevolution in der DDR die Menschen in sozialer und politischer Hinsicht zu Menschen zweiter Klasse abgestempelt wurden. Die Menschen auf dem Gebiet der DDR mussten dabei nicht nur einfach massive soziale Einbußen und Verarmung hinnehmen, sie wurden ihres Volkseigentums, ihrer Geschichte und damit auch ihrer Heimat beraubt.

Es ist gut, dass nur wenige Tage nach der Hetzjagd in Chemnitz ein Konzert unter dem Motto „wir sind mehr“ und 65.000 Teilnehmern stattgefunden hat. Ähnliches geschah auch in anderen Regionen und Städten. So auch in Hamburg, wo eine Demonstration mit über 10.000 Teilnehmern gegen eine Veranstaltung von 178 Nazis und Rechtspopulisten stattfand.

Der Grund für diese Teilnahme ist in der Tat eine mehr als nachvollziehbare Empörung über die Geschehnisse in Chemnitz. Aber Empörung allein reicht nicht aus. Insofern ist der Kommentar von Patrik in der UZ zu unterstreichen: „Wir begrüßen es sehr, wenn Menschen gegen Rassismus, Nationalismus und Faschismus auf die Straße gehen. Wir sind dabei, mit unseren Inhalten. Wir fragen nach den Ursachen von Krieg, Flucht und Armut, wir benennen die Verursacher und Profiteure von Krieg, Flucht und Armut und wir zeigen auf, dass bei diesen Profiteuren das Geld zu holen ist, mit dem der Verschärfung der Konkurrenz unter den ausgebeuteten entgegengewirkt werden kann.“

Liebe Genossinnen und Genossen,

Anfang September wurde der Grundstein für die Sammlungsbewegung „Aufstehen für ein friedliches und gerechtes Land“ gelegt. Ziel dieser Bewegung sind andere politische Mehrheiten und eine neue Regierung mit sozialer Agenda. Dafür sollen Mitglieder der SPD, der Grünen, der Linken, Parteilose und Nichtwähler gewonnen werden. Diese Sammlungsbewegung scheint eine Reaktion auf den stärker werdenden Rechtspopulismus zu sein. Sie ist der Versuch, linke Mehrheiten für tiefgreifende Veränderungen zu schaffen. So richtig aber das Aufstehen für ein gerechtes und friedliches Land ist, so wenig helfen Illusionen, ein solches Land sei ohne härteste Klassen- und Massenkämpfe zu erreichen. Tiefgreifende Veränderungen wird es ohne Eingriffe in die Macht und Eigentumsrechte des Großkapitals nicht geben.

Dennoch: sollte diese Bewegung aus dem Internet heraustreten und in der realen Welt existieren, sollte diese Bewegung aktiv werden gegen Armut und Elend, gegen Wohnungsnot und Pflegenotstand, dann wissen Sie auch uns, die Kommunistinnen dieses Landes, an ihrer Seite. Wir suchen mit Ihnen wie auch in Gewerkschaften, in der Friedensbewegung oder in sozialen Bewegungen die Diskussion und die Aktionseinheit.

Liebe Genossinnen und Genossen,

auf der letzten Tagung des Parteivorstands haben wir noch erklärt, dass wir die streikenden Kolleginnen und Kollegen an den Unikliniken in Essen und Düsseldorf unterstützen werden. Heute können wir feststellen: es ist ein Ergebnis erzielt worden, der Kampf hat sich gelohnt. Doch bevor ich zu diesen Ergebnissen komme, lasst mich etwas allgemeiner werden, wozu ich auf ein Referat bei unserem gewerkschaftspolitischen Forum aus dem Jahr 2016 zurückgreife.

Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat schon seit Jahren und mit eigenen Untersuchungen auf die katastrophale Situation hingewiesen. Im Jahr 2013 wurde festgestellt, dass bundesweit rund 162.000 Vollzeitstellen, das sind knapp 20 Prozent aller Vollzeitstellen in Krankenhäusern, fehlen. Auf die Pflege entfallen 70.000 und auf alle anderen Dienstarten, zum Beispiel medizinisch-technischer Dienst oder Haustechnik, 92.000 Stellen.

Im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass auf fast 56 Prozent der Stationen eine Fachkraft allein arbeitet und sie durchschnittlich 25 PatientInnen versorgt. In der Nachtschicht eine ungestörte Pause zu haben war nur rund 25 Prozent vergönnt. Und in 2016 wurde festgestellt, dass die Beschäftigten in Krankenhäusern rund 35,7 Millionen Überstunden vor sich herschieben. Um dauerhaft Überstunden zu vermeiden wären allein dafür rund 17.800 zusätzliche Stellen in den Krankenhäusern notwendig.

Die Ursachen für diese Situation haben Namen. Eine Ursache liegt in dem sogenannten im Jahr 2003/2004 eingeführten DRG-System (Diagnosis Related Groups) bzw. den diagnosebezogenen Fallgruppen/Fallpauschalen. Diese Fallgruppen werden gebildet durch medizinische sowie demographische Daten von Patienten im Zusammenhang mit den durchgeführten Tätigkeiten im Krankenhaus und sind Grundlage für die Abrechnung mit den jeweils zuständigen Kostenträgern, letztlich ist es ein Klassifikationssystem für eine fallbasierte pauschalierte Abrechnung.

Die Einführung dieses Systems hatte letztlich zum Ziel, einen wesentlichen Teil des Gesundheitswesens, hier die Krankenhäuser, markt- und wettbewerbsfähig zu machen. Ein wesentlicher Bestandteil war das Ziel, den bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Anstieg der Ausgaben nicht nur zu begrenzen, sondern durch Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander zu reduzieren. Dazu galt es, gesetzliche Regelungen zum Beispiel bei Personalzahlen abzubauen sowie einen Anreiz zur früheren Entlassung zu bieten oder anders ausgedrückt, die Verweildauer der Patientinnen im Krankenhaus zu verkürzen.

Mithin sollten Überkapazitäten durch Bettenabbau und Krankenhausschließungen abgebaut und mehr Effizienz durch Konkurrenz untereinander erzielt werden. Um eine Konkurrenz zu ermöglichen, mussten einheitliche Fallgruppen definiert werden. Hinzu kommt, dass tatsächlich nur erfolgte Behandlungen vergütet werden, nicht jedoch Vorhaltekosten, wie zum Beispiel Raum- und Gerätekosten sowie Kosten der Verwaltung. Bei diesen Fallgruppen bzw. Fallpauschalen handelt es sich zudem noch um Festpreise, also nicht um Marktpreise. Tariferhöhungen, steigende Energiekosten oder zusätzliches Verwaltungspersonal wirken sich nicht auf diese Festpreise aus. Die Folge ist, dass das Preisniveau nicht den tatsächlichen Behandlungskosten entspricht, und damit zusätzlichen Druck zur Kostenreduzierung, hier im Wesentlichen im Personalbereich, ausgeübt wird.

Hinzu kommt der so genannte Kellertreppeneffekt, welche der Logik der DRGs/Fallpauschalen entspricht. Diese werden auf der Grundlage der aktuellen Kosten einer geringen Anzahl von Referenz-Krankenhäusern errechnet. Krankenhäuser mit überdurchschnittlichen Kosten werden zur Absenkung ihrer Ausgaben gezwungen. Der größte „Kostenfaktor“ ist die Pflege und als Folge ein Personalabbau. Wenn dann nach erfolgreichen Rationalisierungsmaßnahmen und Kostensenkungen die DRGs erneut berechnet werden und im Preis sinken bedeutet das wiederum, dass diese DRGs Maßstab werden und erneut zu Kostensenkungen zwingen. So dreht sich die Spirale immer weiter nach unten – zulasten von Beschäftigten und PatientInnen.

Aus heutiger Sicht kann festgestellt werden, dass das Ziel der Begrenzung des Ausgabenanstiegs nicht erreicht wurde, sondern im Gegenteil, die Ausgabensteigerungen sind größer als vor der Einführung. Hingegen wurde die Verweildauer erheblich verkürzt. Betrug sie noch im Jahre 1991 14 Tage sind es im Jahre 2014 nur noch 7,4 Tage, was einer negativen Veränderung von rund 47 Prozent entspricht. Diese Verkürzung ist aber eben nicht patientengerecht, sondern nach ökonomischen Vorgaben ausgerichtet.

Und auch die Effizienz konnte durch Konkurrenz gesteigert werden. Auch hierzu nur einige wenige Zahlen für den Zeitraum 1991 bis 2014.

Hier können wir zwar einen Anstieg der Beschäftigtenzahlen von rund 6 Prozent feststellen. Werden diese aber in Vollzeitäquivalente umgerechnet, so ergibt sich ein Rückgang von rund 2 Prozent. Das bedeutet also nichts anderes, als dass auch hier mehr und mehr Arbeitsverhältnisse in Form von Teilzeit Befristungen mit allen negativen Folgen Einzug halten. Diesem gering anmutenden Defizit steht eine gewaltige Steigerung der Fallzahlen von über einer 31 Prozent gegenüber. Immer mehr Patientinnen werden von immer weniger Pflegekräften betreut.

Eine andere Ursache für die eingangs erwähnten Untersuchungsergebnisse von ver.di liegt in der Privatisierung von Krankenhäusern. Hier können wir drei Formen unterscheiden:

* Erstens eine formale Privatisierung, bei der der Staat noch die öffentliche Trägerschaft besitzt bei einer weitgehenden Autonomie des Managements. Hier werden die Krankenhäuser unter eigenständige und (oft) private Rechtsformen gestellt. Im Zeitraum von 2002 bis 2014 wuchs der Anteil der privatrechtlich organisierten öffentlichen Krankenhäuser um über 50 Prozent (von 231 auf 350).

* Zweitens die Auslagerung von Dienstleistungen an andere Unternehmen, sowohl extern an eine Fremdfirma als auch intern an ein Tochterunternehmen. Im Zeitraum von 2004 bis 2007 wurden in allen Krankenhäusern folgende beispielhaft genannte Bereiche outgesourct: Reinigung mit über 53 Prozent, Küche mit über 40 Prozent und Labore mit rund 27 Prozent.
* Und drittens die materielle Privatisierung, also der Verkauf öffentlicher Krankenhäuser an private Träger. Hier können wir zeitlich zwei Entwicklungen feststellen. Zum einen ab 1991 eine Privatisierungswelle vorwiegend in Ostdeutschland, die sich in einer zweiten Welle auf die ganze Bundesrepublik ausdehnte, wobei Kennzeichen dieser Welle vor allem die Privatisierung von großen Krankenhäusern bzw. die Übernahme von oder Fusionen mit privaten Krankenhäusern ist.

Betrachten wir die Zeitachse von 1991 bis 2014, so sind folgende Kennzahlen signifikant: 1991 gab es 1.110 Krankenhäuser in öffentlicher Hand und 358 private Krankenhäuser. Die Steuerung des Gesundheitswesens und damit der staatlichen Daseinsvorsorge hatte damit auch aufgrund dieses Zahlenverhältnisses positive Auswirkungen. Das hat sich grundsätzlich verändert. So können wir im Jahre 2014 feststellen, dass sich zum einen die Anzahl der Krankenhäuser um 12,5 Prozent reduziert hat. Und auch das Verhältnis zwischen privat und öffentlich hat sich grundlegend geändert. So waren zu diesem Zeitpunkt nur noch 589 Krankenhäuser unter staatlicher Trägerschaft, während die Anzahl der privaten auf 695 gestiegen ist.

Doch neben den öffentlichen und privaten Krankenhäusern gibt es noch einen dritten Träger, nämlich die freigemeinnützigen Krankenhäuser. Von den insgesamt 1.980 Krankenhäusern entfallen rund 35,2 Prozent (696) auf im Wesentlichen christliche Träger.

Ursache für die Privatisierung war und ist die Unterfinanzierung von Krankenhäusern, verstärkt durch die Steigerung der Kosten im Gesundheitswesen beispielhaft durch die Pharma- und Geräteindustrie und nicht zuletzt durch das Instrument der Schuldenbremse. Dies hatte einen kontinuierlichen Rückgang der öffentlichen Krankenhausinvestitionen von 3,6 Milliarden Euro in 1991 auf 2,8 Milliarden Euro in 2009 zur Folge.

Hinzu kommt die Neuregelung der Krankenhausfinanzierung. Seit 1993 wurde vom Kostendeckungsprinzip zu gedeckelten Budgets umgestellt und 2003/2004 wurden die DRGs/Fallpauschalen eingeführt. Folge war eine Zunahme defizitärer Krankenhäuser.
Die politisch gewollte und geförderte Ökonomisierung von Krankenhausleistungen hat Folgen, sowohl für die PatientInnen als auch für die Beschäftigten, mithin für weite Teile der Arbeiterklasse.

Die Steuerung des Gesundheitswesens, hier der Krankenhäuser, durch das Primat der Finanzen führt dazu, dass derjenige ökonomisch rational handelt, der erstens möglichst wenig Kosten pro Fall produziert, denn dann ist der Gewinn am höchsten; der zweitens möglichst viele Fälle behandelt, bei denen ein Gewinn sicher ist und drittens möglichst Fälle vermeidet, bei denen ein Verlust wahrscheinlich ist.

PatientInnen werden Mittel zum Zweck; überspitzt ausgedrückt: der Mensch wird zum bloßen Objekt, zur Ware. Nicht der medizinisch notwendige Bedarf steht im Vordergrund, sondern das Ziel, Kosten zu reduzieren bzw. Profite zu erzielen. Das einzige Interesse besteht darin, die PatientInnen entsprechend der geltenden Fallgruppen zu klassifizieren, entsprechend zu versorgen und pauschal abzurechnen. Das führt zwangsläufig zu kürzeren Krankenhausaufenthalten, oder mit anderen Worten ausgedrückt, zu blutigen Entlassungen. Die Fallpauschalen sind Basis für die Strukturierung aller Teilprozesse im Krankenhaus. Sie führen in Fällen mit hohem pflegerischen/therapeutischen Betreuungsbedarf zu Unterversorgung, weil dieser in den Fallpauschalen kaum abgebildet wird. Sie führen zu einer Fehlversorgung aufgrund von medizinisch nicht indizierten Fallzahlsteigerungen bei Operationen.

Die Privatisierung von Krankenhäusern führt zu schlechteren Personalschlüsseln von Ärzten/Pflegepersonal zu Patienten bis hin zur Gefährdung einer wohnortnahen Versorgung, da nur die Krankenhäuser überlebensfähig sind, die Gewinne erwirtschaften.

Für die Beschäftigten kann festgestellt werden: Eine enorme Arbeitsverdichtung dadurch, dass mit weniger Personal mehr Patienten bei kürzeren Verweildauer gepflegt/betreut werden müssen. Durch die Kommerzialisierung wird das Krankenhaus zur Fabrik, in dessen Folge Arbeitsprozesse zerlegt (taylorisiert) werden und die Arbeit am und mit dem Menschen mehr und mehr einer Fließbandarbeit gleicht.

Die Spaltung der Belegschaften wird durch Outsourcing und Leiharbeit, aber auch durch das Ausspielen von lukrativen zu defizitären Abteilungen bewusst und gewollt befördert. Der ohnehin vorhandene Arbeitsdruck wird durch drohende Privatisierungen erhöht, was wiederum deutliche Auswirkungen auf Tarifbindung und Tarifniveau ausübt. Deutlich wird das darin, dass im Jahr 2007 nur 0,5 Prozent der öffentlichen Krankenhäuser keinen Tarifvertrag hatten, während es bei den privaten 24 Prozent waren. Wir können davon ausgehen, dass sich diese Zahlen bis zum heutigen Tag durch Tarifflucht nicht verbessert haben.

Liebe Genossinnen und Genossen,

mit den Kämpfen um Personalbemessung wird endlich gefragt, wieviel Personal für ein Gesundheitswesen notwendig ist, das für Patienten und Beschäftigte erforderlich ist – anstatt zu fragen, was sich rentiert. Ein wichtiger Schritt.

Diese Auseinandersetzung und vor allem ein Erfolg durch Tarifvereinbarungen über Personalbemessung kann Ausstrahlung auf viele andere Branchen haben. Die Frage nach Personalbemessung stellt sich doch auch dort.

In den Krankenhäusern ist es die Anzahl der PatientInnen, für die eine Pflegekraft zuständig ist. Im Einzelhandel ist es die Fläche der Quadratmeter, die ein Verkäufer zu betreuen hat. In der Versicherung oder dem Finanzamt ist es die Anzahl der Akten, die zu bearbeiten sind. Im technischen Kundendienst ist es die Anzahl der Kunden, die zu betreuen sind. Die Beispiele ließen sich fortführen.

Wenn es also gelingt, den Kampf um Personalbemessung in den Krankenhäusern zu gewinnen, dann gibt es reale und gute Chancen, dieses Beispiel auch in anderen Branchen mit entsprechenden Tarifforderungen fortzuführen.

Neben der Arbeitszeit (Dauer der Ausbeutung) und dem Lohn (Höhe des Mehrwerts) können wir mit dem Thema der „Personalbemessung“ die Intensität der Ausbeutung beeinflussen. Und letztlich dazu beitragen, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre Freizeit und letztlich ihren Ruhestand erreichen und genießen können.

Lass mich nun zu den in Arbeitskämpfen erzielten Ergebnissen kommen. An dieser Stelle darf ich etwas weniger ausführlich werden und dafür auf die nächste Ausgabe der Marxistischen Blätter hinweisen, in der das ausführlicher dargestellt wird.

Erreicht wurde, dass ab dem 01.10.18 auf allen Stationen inklusive der Intensivstationen und anderen Abteilungen verbindliche Sollbesetzungen in den Schichten gelten. Diese Sollbesetzungen werden bis zum 31.10.19 um 140 Stellen angehoben. Und auch der nichtpflegerische Bereich, zum Beispiel Krankentransport oder Reinigung, wird um weitere 40 Stellen aufgebaut. Als weitere Sofortmaßnahme konnte erreicht werden, dass mit Ausnahme von Kleinststationen auf allen Stationen jetzt mindestens zwei Pflegefachpersonen in der Nacht arbeiten. Die Verteilung dieser neuen Stellen wird mit der Interessenvertretung und der Gewerkschaft verhandelt. Nach 12 bis 18 Monaten werden die Sollbesetzungen ersetzt durch verbindliche Regelbesetzungen. Dazu werden Personalbedarfsermittlungssysteme eingeführt.

Vereinbart wurde, dass bei Unterschreitung der Sollbesetzungen in den Schichten verbindliche Konsequenzen greifen. Das fängt bereits in der Dienstplanung an. Wird dort eine Unterschreitung festgestellt und werden keine Maßnahmen ergriffen, damit genug Personal vorhanden ist, dann müssen PatientInnen verlegt oder nicht mehr aufgenommen werden, Betten gesperrt oder OP-Kapazitäten reduziert werden. Und wenn nach der Planung in der akuten Situation Personal ausfällt, muss nach drei Schichten ebenfalls das Arbeitsaufkommen reduziert werden, also wiederum die Anzahl der Patientinnen reduziert werden.

Und auch die Ausbildungssituation hat sich wesentlich verbessert. Ab sofort werden die Auszubildenden nicht mehr zur Kompensation von Personalausfall missbraucht, sie können bei fehlendem Personal nicht mehr in andere Bereiche versetzt werden und sie dürfen nicht mehr alleine arbeiten. In allen Gesundheitsberufen in der Ausbildung werden 10 Prozent der praktischen Ausbildungszeit verbindlich als Praxisanleitung im Dienstplan geplant und sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbilderinnen/Praxisanleiterinnen dafür freigestellt.

Ein weiteres wesentliches Ergebnis ist, dass vereinbart wurde für rund 800 tariflos Beschäftigte in Tochtergesellschaften in Düsseldorf endlich Verhandlungen für einen Tarifvertrag aufzunehmen.

Soweit die Ergebnisse die Unikliniken in Essen und Düsseldorf betreffend. Unmittelbar danach gab es auch Ergebnisse an der Uniklinik im Saarland. Zusätzlich zu den bereits erwähnten Ergebnissen ist es dort gelungen, einen individuellen Entlastungsausgleich, einen Rechtsanspruch, für den einzelnen Beschäftigten durchzusetzen, der zu einer bezahlten Freischicht im Folgedienstplan führt, wenn acht Tage in unterbesetzten Schichten gearbeitet wurde.

Auch wenn eine direkte Entlastung bei den Beschäftigten nicht morgen oder übermorgen, sondern später und sukzessive eintritt, so sind doch die Ergebnisse äußerst positiv zu bewerten.
Neben diesen Ergebnissen sind als Erfolg all die Erfahrungen, die gemacht wurden, zu bewerten: Das Bewusstsein und Selbstbewusstsein, das hunderte Streikende gewonnen haben und der Zusammenhalt über die Berufsgrenzen hinweg, der in dem Kampf entstanden ist. All dies ist für die Zukunft und die Situation der Beschäftigten noch viel entscheidender als das materielle Ergebnis. So die Kollegin Alexandra Willer vom Uniklinikum Essen, deren Bewertung ich mich nur anschließen kann.

Darüber hinaus stelle ich fest: Die Beschäftigten haben sich nicht spalten lassen in pflegerische und nichtpflegerische Bereiche. Sie haben solidarisch nicht nur für die eigene Situation, sondern auch für Kolleginnen und Kollegen in Tochtergesellschaften ein Ergebnis erreicht, und damit der vorherrschenden Standortlogik etwas entgegengesetzt. Sie haben erreicht, dass das Primat, dass das Kapital allein entscheidet, wie viel Personal es wo einsetzt, aufgeweicht wird. Sie haben die Ausbildungsqualität durch Freistellung von der Arbeit für Auszubildende und Ausbilderinnen verbessert.

Allein diese Erfolge werden nicht nur in der Branche beispielhaft sein, sondern weisen weit darüber hinaus. Und nicht zuletzt haben sie es erreicht, dass unter Berücksichtigung von Personalstandards der medizinischen Fachgesellschaften und mittels entsprechender Ermittlungssysteme, wie zum Beispiel der alten Pflegepersonalregelung (diese dann aktualisiert auf die heutige Situation), verbindliche Regelbesetzungen erreicht werden, die einen wirklichen Zusammenhang zwischen Patientinnenanzahl/Arbeitsaufwand und notwendigem Pflegepersonal darstellen.

Allein das geht weit über das hinaus, was die Gesetzesvorlage von Gesundheitsminister Spahn zukünftig regeln will. Dieser Gesetzesentwurf zementiert den Pflegenotstand und die schlechten Arbeitsbedingungen. Er orientiert sich bei der Versorgung der PatientInnen an dem schlechtesten Viertel aller deutschen Krankenhäuser. Die im Gesetz enthaltenen vorgeschriebenen Personaluntergrenzen sind nur für vier Bereiche und schreiben mit einer Ausnahme in allen Bereichen eine Besetzung vor, die eher zu Verschlechterungen und Personalabbau führt denn zu Verbesserungen.

Deshalb ist dieses Ergebnis eine echte Unterstützung für die Initiativen, die mittels Volksbefragung eine bessere Personalbemessung erreichen wollen. Zurzeit gibt es solche Initiativen in Berlin und Hamburg. Im Bayern steht man vor dem ersten Schritt der erforderlichen Sammlung von Unterschriften. In Bremen und Schleswig-Holstein, aber auch in Nordrhein-Westfalen gibt es Überlegungen, solche Volksbefragungen durchzuführen. Unsere Partei steht dabei an der Seite dieser Initiativen.

Mit den Ergebnissen in Essen, Düsseldorf und Homburg sind wirklich erste Schritte erreicht worden. Und dabei liegt die Betonung auf erste. Für uns als Kommunistinnen und Kommunisten ist klar, dass die Forderungen weitreichender sein müssten, aber das Bewusstsein der Arbeiterklasse dafür noch nicht weit genug ist. So ist nicht nur für eine Personalbemessung entsprechend des realen Bedarfes zu streiten, sondern die Ursachen müssen angegangen werden. Das bedeutet, dass die Fallpauschalen endlich der Vergangenheit angehören müssen und das nicht nur die weitere Privatisierung von Krankenhäusern gestoppt, sondern darüber hinaus auch die bereits privatisierten Krankenhäuser wieder in die öffentliche Daseinsvorsorge zurückgeholt werden müssen.

Darüber hinaus ist insgesamt die Frage aufzuwerfen, ob nicht ein Gesundheitssystem, welches die Vorsorge und Verhinderung von Krankheiten in den Mittelpunkt rückt, besser ist, als das jetzige, welches neben einigen Vorsorgeuntersuchungen „lediglich“ Krankheiten behandelt. Doch dazu bedarf es aus meiner Sicht einer grundlegenden Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Mit der Verknüpfung von tagesaktuellen Forderungen, wie der nach Personalbemessung, mit weit über dieses System hinaus reichenden Forderungen könnten wir Bewusstsein innerhalb der Arbeiterklasse für ein Gesellschaftssystem schaffen, in dem der Mensch im Mittelpunkt steht, und nicht der Profit. Das ist der Sozialismus.

Liebe Genossinnen und Genossen,

lasst mich zum Thema Arbeitszeitverkürzung nur ein paar Erkenntnisse darlegen, die ich auf der zentralen Runde auf dem Pressefest gewonnen habe. Grundsätzliche Ausführungen sind in unseren Broschüren zum Thema veröffentlicht.

Schon mehrfach haben wir in Diskussionen auf den letzten Tagungen des Parteivorstandes auf den Tarifabschluss der EVG hingewiesen. Dieser sah eine Wahlmöglichkeit zwischen Entgelterhöhung bzw. Arbeitszeitverkürzung in Form von zusammenhängenden Tagen für die Beschäftigten vor. Von dieser Wahlmöglichkeit haben fast 70 Prozent der Beschäftigten die Arbeitszeitverkürzung, also mehr Urlaub, genutzt. Es handelt sich dabei um eine zwar tarifvertraglich geregelte aber dennoch individuelle Arbeitszeitverkürzung.

Nach Schätzungen macht die Inanspruchnahme dieser Arbeitszeitverkürzung etwa rund 2.500 bis 3.000 Stellen aus. Ein gewisses Problem bei der Ermittlung dieser Zahl ist, dass die Deutsche Bahn AG laufend einstellt. Zurzeit sind bei diesem Unternehmen rund 202.000 Kolleginnen und Kollegen beschäftigt. Und die EVG bereitet sich bereits auf die nächste Tarifrunde mit dem Motto „Mehr für Alle“ vor. In deren Vorbereitung zeigt sich, dass Arbeitszeitverkürzungen und flexible Arbeitszeitplanungen auf der Agenda der Beschäftigten ganz oben stehen.

Die EVG geht mit drei Kernforderungen in die Verhandlungen: 1. Mehr vom Wahlmodell – Wahl zwischen Wochenarbeitszeitverkürzung oder mehr Urlaubstage, 2. Mehr in der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge, 3. Das Langzeitkonto soll ein flexibles und selbstbestimmtes Zeitguthabenkonto werden, so dass hier auch längere und kürzere Auszeiten genommen werden können.

Die Entgeltforderung lautet für alle Beschäftigten 7,5 Prozent und enthält noch über 30 weitere Forderungen, die in den Tarifverhandlungen eingebracht werden sollen.

Sollte die EVG sich jetzt durchsetzen, könnte die Wochenarbeitszeit von den Beschäftigten Wahlweise um eine weitere Stunde oder die Jahresarbeitszeit um weitere sechs Tage Urlaub verkürzt werden. In den Diskussionen war für die EVG-Mitglieder wichtig, dass dies die richtige Antwort auf die Arbeitsverdichtung ist.

Aufgrund dieses EVG-Abschlusses kam auch in die IG Metall Bewegung, die mittels ihres Tarifabschlusses ähnliche Wahlmöglichkeiten vorsah. Konkrete Zahlen liegen derzeit noch nicht vor, da bis Ende September zunächst einmal innerhalb der Betriebe ermittelt wird, wie viele Beschäftigte eine Arbeitszeitverkürzung in Anspruch nehmen wollen. In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass die IG Metall es auch erreicht hat, dem Kapital eine Verhandlungsverpflichtung für die Einführung der 35-Stundenwoche auf dem Gebiet der DDR abzuringen.

So sehr aber die individuelle Arbeitszeitverkürzung ein Erfolg für den einzelnen Beschäftigten darstellt, so sehr sind auch mögliche Nachteile damit verbunden. Mit der Umwandlung von Entgelt in Arbeitszeit reduzieren sich auch die Beiträge für die Rentenversicherung und hat damit gesamtgesellschaftlich Einfluss auf die sozialen Sicherungssysteme. Ob in jedem Fall bei Inanspruchnahme einer individuellen Arbeitszeitverkürzung auch ein entsprechender Personalausgleich stattfindet, bleibt fraglich. So besteht die Gefahr, dass es zu einer weiteren Verdichtung von Arbeit und damit zu stärkeren Belastungen des Einzelnen kommt.

Dank dieser Tarifabschlüsse kommt aber die Frage nach Arbeitszeitverkürzung wieder vermehrt und in unterschiedlicher Form auf die Tagesordnung auch in anderen Gewerkschaften. Das ist gut so. Aber wir müssen von einer individuellen hin zu einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn und Personalausgleich kommen. Dazu müssen wir die Diskussion in den Gewerkschaften führen.

Mit dem Thema der Arbeitszeitverkürzung sind aber auch andere Themen eng verbunden, ja sie sind zum Teil mehrere Seiten einer Medaille. Dazu gehört es auch, die verstärkte Diskussion um die Bemessung von Pensen zu führen. Dazu hatte ich schon einiges unter dem Thema Personalbemessung ausgeführt.

Ein anderes Thema ist das der Digitalisierung der Arbeit. Hier sollten wir die Diskussion, die zum Teil in den Gewerkschaften angefangen hat, verstärken. Nämlich das sogenannte Digitalisierungsgewinne mindestens zu gleichen Teilen auch den Belegschaften, und dann in Form von Arbeitszeitverkürzung, zugutekommen.

Aber ich befürchte, dass diese Gedanken in den Hintergrund geraten, wenn das Kapital sich mit seinen Angriffen auf das Arbeitszeitgesetz durchsetzt. Erlaubte Unterbrechungen der Ruhezeit, Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf mehr als 60 Stunden sind nur einige Beispiele. Letztlich sollen die Beschäftigten, geht es nach dem Willen des Kapitals, rund um die Uhr überall zur Verfügung stehen.

Hier müssen wir uns auf einen Abwehrkampf vorbereiten, der auch deshalb schwer zu führen ist, weil unter dem Deckmantel der Individualisierung der Arbeitszeit und damit erhoffte Freiräume letztlich der 8-Stundentag zur Disposition steht.

Liebe Genossinnen und Genossen,

in diesem Jahr fanden turnusmäßig in den Monaten März bis Mai die Betriebsratswahlen statt. Rund 11 Millionen Beschäftigte konnten 180.000 Betriebsratsmandate in ca. 28.000 Betrieben wählen. Mehr als zwei Drittel der gewählten gehören einer DGB-Mitgliedsgewerkschaft an. Trotz erheblichen Aufwands und einer medialen Aufmerksamkeit, die ansonsten bei diesen Wahlen nicht üblich ist, haben Nazis und Rechtspopulisten lediglich 19 Mandate erhalten. Im Vergleich dazu haben die DGB-Gewerkschaften besser abgeschnitten, auch in den Edelmetallbetrieben, in denen rechte Listen kandidierten.

Doch wir sollten uns nicht von dieser geringen Anzahl beruhigen lassen, denn die Gefahr darf nicht unterschätzt werden. Es gibt rechte Orientierungen unter den Gewerkschaftsmitgliedern. Umfragen dazu, auch nach den Wahlen, sind aber mit Vorsicht zu genießen, da die Umfragen keinen Unterschied zwischen DGB-Mitgliedsgewerkschaften und Standesorganisation machen. So sind die Deutsche Polizeigewerkschaft oder die Gewerkschaft der Lokführer oder andere Organisationen des deutschen Beamtenbundes wohl eher nicht in der linken Ecke zu verorten.

Zu den Orientierungen hat insbesondere die Hans-Böckler-Stiftung entsprechend geforscht. Eine Studie macht deutlich, dass die Verunsicherungen der Beschäftigten zum stärkeren Einfluss von rassistischen Ressentiments führen, abgesehen davon, dass diese auch latent vorhanden waren. Das gute Ergebnis der Gewerkschaften bei den Betriebsratswahlen darf also nicht über die Gefahr, die von rechts ausgeht, hinwegtäuschen.

In einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung wird deutlich, dass im Gegensatz zu den politischen Entwicklungen betrieblich gewerkschaftlich orientierte Listen soziale Haltepunkte bilden. Bei aller möglichen Kritik verstehen es die Betriebsräte, Vertrauensleute und gewerkschaftlichen Betriebsgruppen mittels Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen den gesellschaftlichen Entwicklungen etwas entgegen zu setzen. Demnach sind politische Angebote zur Gestaltung der Arbeitswelt und zur Sicherung von Beschäftigteninteressen geeignet, der Anziehungskraft der „neuen“ Rechten entgegenzuwirken.

Es wird aber auch deutlich, dass sich gesamtgesellschaftlich die Auswirkungen der neoliberalen Politik bei den politischen Wahlen Ausdruck verschaffen. Der zunehmende Leistungsdruck, die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, Zukunftsängste und das Gefühl einer mangelnden Gestaltbarkeit der beruflichen Biografie führen zur Verunsicherung. Es erscheint paradox, dass eine politische Partei zum Sprachrohr gewählt wird, die wirtschafts- und sozialpolitisch genau für eine Verschärfung dieser Politik eintritt, und dass es ihr aber dennoch gelingt, das Potenzial von Unzufriedenen für sich einzunehmen.
Das zeigt aber auf, wo (nicht nur) die Gewerkschaften für einen Gegenkurs ansetzen müssen. Für die neu gewählten Betriebsräte kommt es in den nächsten vier Jahren darauf an, in ihrem betrieblichen und gewerkschaftlichen Einfluss ein klares Profil für die Interessen der Beschäftigten zu zeigen und durchzusetzen.

Den Gewerkschaften ist dieses Problem bekannt. Sie haben es nicht – wie manche Medien berichten – ignoriert. So gibt es in allen DGB-Mitgliedsgewerkschaften eine Fülle von Material zu Aussagen der Rechtspopulisten und deren Entlarvung. Entsprechend bereiten sich die Gewerkschaften jetzt auch auf die Europawahlen vor.

Unsere Aufgabe ist es, deutlich zu machen, wo die Fallstricke in der Argumentation der Rechtspopulisten sind. Das wird insbesondere in der Verteilungsfrage deutlich. Hier geht es um die Verteilung des gesellschaftlichen Vermögens zwischen den gesellschaftlichen Klassen. Und nicht, wie es die Rechtspopulisten vertreten, zwischen „innen und außen“, zwischen „Deutschen und Ausländern“.

Das widerspricht im Übrigen dem Grundgedanken der gewerkschaftlichen Solidarität, der nichts mit Ethnien oder Religion zu tun hat. Gewerkschaften und Betriebsräte wären bei Übernahme derartigen Gedankenguts handlungsunfähig. Die Umgangsweise mit rassistischen oder faschistischen Meinungen muss daher eindeutig sein. Solche Aktivitäten innerhalb der Gewerkschaften dürfen nicht hingenommen werden, dem Eindruck einer irgendwie gearteten Zusammenarbeit (zum Beispiel Einladung auf Diskussionsveranstaltungen) muss entgegengewirkt werden.

Im Jahr 2020 jährt sich zum 100. Mal das im Dezember 1919 in Weimar beschlossene Betriebsrätegesetz. Das sollten wir in unseren Medien würdigen und vor allem bereits jetzt die Verbindung zur Novemberrevolution herstellen. Das sollten wir auch als Anlass nehmen, zu den Fragen von Wirtschaftsdemokratie innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft, welche in unterschiedlichen Formen auch innerhalb der Gewerkschaften diskutiert wird, Stellung zu beziehen. Das gilt im Übrigen auch zu den Wechselwirkungen der Mitbestimmung als geschicktes Element der Einbindung von Interessenvertretungen.
Liebe Genossinnen und Genossen,

kommen wir nun zu den Ergebnissen des 22. Parteitags und die daraus abzuleitenden Aufgaben für den Bereich der Betriebs- und Gewerkschaftspolitik. In unserem beschlossenen Antrag „Für Frieden, Arbeit, Solidarität – Die DKP stärken!“ haben wir konkretisiert:

„1. DKP – Partei der Arbeiterklasse / 1.1. Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit
Die DKP orientiert darauf, dass ihre Mitglieder aktiv in Bewegungen auf betrieblicher und gewerkschaftlicher Ebene eingreifen, helfen, diese zu initiieren, um die unmittelbaren Interessen der Arbeiterklasse in Klassen-kämpfen zu stärken, zur Formierung von Klassenbewusstsein beizutragen und die organisatorische Verankerung der Partei in der Arbeiterklasse voranzutreiben.

Dabei ermöglichen Auseinandersetzungen in Bereichen der Öffentlichen Daseinsvorsorge die Verbindung von Interessen der Belegschaften in Bereichen der Öffentlichen Daseinsvorsorge mit den Interessen breiter Bevölkerungsteile. Sie sind damit ein Hebel für die Herausbildung antimonopolistischer Bündnisse. Zudem bieten sie für Gliederungen der Partei ohne oder mit geringer Verankerung im Betrieb durch Solidaritätsaktionen in den Kommunen die Möglichkeit, Tarifbewegungen zu unterstützen. (aus der Handlungsorientierung des 21. Parteitags). Auseinandersetzungen in Großbetrieben haben eine Magnetwirkung auf andere Teile der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung und sind deshalb von besonderer Bedeutung für die weitere Entwicklung.

Mit dem 21. Parteitag haben wir eine Diskussion um den Neuaufbau von Betriebs- und Branchengruppen begonnen. Alle Bezirke und Landesorganisationen der DKP sind jetzt gefordert, den Fokus auf diese Aufgabe zu richten, den Erfahrungsaustausch von in Betrieben und Gewerkschaften aktiven Genoss(inn)en zu organisieren und konkrete Pläne zu entwickeln.

Die wichtigste Aufgabe ist derzeit die Verankerung der DKP in der Arbeiterklasse zu steigern. Hierzu sehen wir folgende Handlungsfelder:

Stärkere Konzentration der Parteiarbeit auf Themen der Betriebs-, Gewerkschafts- und Erwerbslosenarbeit.
Koordinierung der Tätigkeit von Genossinnen und Genossen in diesem Bereich auf der Ebene des Parteivorstandes und der Landesorganisationen bzw. Bezirke.
Stärkere Fokussierung auf die Bildung von Branchenbetriebsgruppen mit dem Ziel wieder Betriebsgruppen aufzubauen.
Schnellere Positionierung zu entscheidenden Themen der Betriebs-, Gewerkschaftsarbeit.“
Mit diesen vier Punkten haben wir Daueraufgaben genannt, die wir mit den folgenden konkreten Arbeitsaufträgen an unsere Kommission für den Zeitraum bis zum nächsten Parteitag wie folgt konkretisiert haben. Ich gehe die Punkte einzeln durch und benenne jeweils direkt Möglichkeiten der Umsetzung. (Hinweis: Beschlüsse sind „Fett“ dargestellt)

„Der Parteivorstand und seine Kommission Betriebs- und Gewerkschaftspolitik beraten mit den Bezirken und Landesorganisationen beschlussorientiert über den Aufbau weiterer Betriebs- und Branchengruppen und über eine mögliche Orientierung der Grundorganisationen auf Schwerpunktbetriebe und führen die bisher gemachten Erfahrungen zusammen. Ziel ist es, in allen Gruppen Aktivitäten an einem Schwerpunktbetrieb zu entwickeln.“

In diesem einen Punkt haben wir zwei Aufgabenfelder:

1. Aufbau weiterer Betriebs- und Branchengruppen

a) in den Bezirken, in denen es noch nicht geschehen ist, muss zwingend eine Analyse der Mitglieder hinsichtlich ihrer Berufstätigkeit und Zugehörigkeit zu Gewerkschaften und Branchen erfolgen. Erst wenn dieses geschehen ist, kann mit den betreffenden Genossinnen und Genossen darüber gesprochen werden, ob und in welcher Form die Bildung zumindest von Branchengruppen bzw. Gruppen nach Gewerkschaft möglich ist.

b) Wenn die Ergebnisse einer solchen Analyse vorliegen, sollten wir in bilateralen Gesprächen zwischen unserer Kommission und den einzelnen Bezirken versuchen, eine verbindliche Arbeitsplanung zu erreichen. Dabei ist die besondere Problematik bei Flächenbezirken nicht zu verkennen. In jedem Fall muss es aber möglich sein, mindestens regelmäßig die betreffenden Genossinnen und Genossen bezirksweit zu Beratungen zusammenzufassen. Positiv ist hier das Beispiel der Bezirke Rheinland- und Ruhr-Westfalen zu nennen, die am letzten Sonntag über 30 aktive Genossinnen und Genossen zur Teilnahme an einer Vernetzungskonferenz gewinnen konnten.

2. Orientierung der Grundorganisationen auf Schwerpunktbetriebe

a) auch hier sind es zunächst die Bezirke, die tätig werden müssen. Als Grundlage weiterer Schritte muss ermittelt werden, welche Grundorganisationen vorhanden sind und welche (Groß-) Betriebe sich in ihrem unmittelbaren Einflussbereich befinden. Zusätzlich ist zu ermitteln, ob der Jugendverband in dem Bereich einer Grundorganisation tätig ist.

b) Im zweiten Schritt sollten dann, wie bereits beim Aufbau weiterer Betriebs- bzw. Branchengruppen, bilaterale Gespräche zwischen unserer Kommission und den einzelnen Bezirken stattfinden. Auch hier ist das Ziel, eine verbindliche Arbeitsplanung zu erreichen.

c) Unabhängig von den vorgenannten zwei Punkten können Grundorganisation aber auch schon jetzt vor Betrieben aktiv werden, indem sie Unterschriften unter dem Appell abrüsten statt aufrüsten sammeln. Entsprechendes Material ist vorhanden und kann genutzt werden. Aber auch bei kommenden Tarif-Auseinandersetzungen können unsere Flugblätter vor den entsprechenden Betrieben verteilt werden.

3. An den ersten beiden Punkten anschließend ist dann eine Sitzung mit allen Bezirksvorsitzenden durchzuführen, um hier in einen Erfahrungsaustausch zu kommen.

„Der Parteivorstand und seine Kommission Betriebs- und Gewerkschaftspolitik organisieren ein Treffen zur Betriebs- und Gewerkschaftspolitik, für das aus allen Bezirks- und Landesorganisationen möglichst viele TeilnehmerInnen gewonnen werden, die entweder in diesem Bereich aktiv sind oder aktiv werden können.“

1. Hier sollten wir daran anknüpfen, was wir bisher in diesem Bereich gemacht haben. Zum einen ist es das jährlich stattfindende gewerkschaftspolitische Forum, welches immer unter einem bestimmten Thema steht, daneben aber immer Zeit für einen Erfahrungsaustausch bietet. Oder aber, wie zuletzt bei der Konferenz zur Arbeitszeitverkürzung, ein bundesweites Treffen mit externen Referent*innen zu einem bestimmten Thema.

2. Das gleiche gilt für diejenigen, die in der Bundesrepublik verstreut, Mitglied einer Gewerkschaft oder in einem Betrieb tätig sind.

3. Ebenso sollten wir in 2019 einen Erfahrungsaustausch der bestehenden Betriebsgruppen in Form eines Wochenendseminars in der Karl Liebknecht Schule durchführen.

„Der Parteivorstand und seine Kommission Betriebs- und Gewerkschaftspolitik organisieren neben dem bundesweiten Branchentreffen Gesundheit ein Branchentreffen für Beschäftigte in der Bildungs- und Erziehungsarbeit.“

1. Gesundheit
a) Das bestehende Branchentreffen im Gesundheitsbereich ist ein Ersatz für fehlende Strukturen in den Bezirken und sollten wir daher fortsetzen. Ziel muss aber sein, sofern jeweils genügend Genossinnen und Genossen vorhanden sind, ausgehend von diesem Branchentreffen Strukturen in Form von Sammel-Betriebsgruppen in den Bezirken zu bilden. Inhaltlich befasst es sich derzeit im Wesentlichen mit Personalbemessung in den Krankenhäusern.
b) Erweitern sollten wir es auch um Genossen und Genossen, die im Altenpflegebereich beschäftigt sind und mit dem gleichen Problem zu tun haben.
c) Mittelfristig sollten wir überlegen, ob sich das Branchentreffen zu einer das gesamte Gesundheitswesen umfassenden Kommission entwickeln kann.

Bildung und Erziehung (Krippe, Hort, Schule, Hochschule, Sozialarbeit)

a) Für ein erstes bundesweites Treffen haben wir erfolgreich das UZ-Pressefest genutzt.
b) Daran anschließend wird es ein erstes Branchentreffen zentral in Essen stattfinden. Auf dem Pressefest haben wir festgestellt, dass sich der Bereich Bildung und Erziehung spreizt. Stichworte sind Schule, Universität, Erwachsenenbildung, GEW und ver.di, Erziehung, Sozialarbeit, Bildungswerke. Daraus haben wir geschlussfolgert, dass ein erstes zentrales Treffen sich mit der Struktur der Arbeit im
c) Branchentreffen Bildung und Erziehung befassen muss.
d) Mit dieser Umsetzung setzen wir gleichzeitig den als Arbeitsmaterial an unsere Kommission überwiesenen Antrag „Branchentreffen Bildung“ um.
„Der Parteivorstand und seine Kommission Betriebs- und Gewerkschaftspolitik organisieren zentrale Maßnahmen zur Unterstützung bspw. für die Herausgabe von Betriebszeitungen.“

Zu diesem Punkt hat es ebenfalls ein erstes erfolgreiches zentrales Treffen auf dem Pressefest gegeben. Dort haben wir eine erste Bestandsaufnahme gemacht und die Grundlage eines Netzwerks zum Austausch von Artikeln gelegt. Gleichwohl muss schon jetzt festgestellt werden, dass ein regelmäßiger Artikeldienst vor dem Hintergrund unserer personellen Ressourcen fraglich erscheint.

„Der Parteivorstand und seine Kommission Betriebs- und Gewerkschaftspolitik orientieren rechtzeitig schon in Vorbereitung der Forderungsdiskussion auf wichtige Tarifauseinandersetzungen, erarbeiten Positionen dazu und stellen der Partei Öffentlichkeitsmaterialien zur Verfügung.“

Die Umsetzung dieses Beschlusses bedingt zwingend das Vorhandensein von in der Gewerkschaft und in den jeweiligen Tarif-Auseinandersetzungen aktiven Genossinnen und Genossen, um bereits in Vorbereitung der Forderungsdiskussion eingreifen zu können. Hier sind insbesondere die Bezirke gefordert, die entsprechenden Genossinnen und Genossen zu melden.

„Der Parteivorstand und seine Kommission Betriebs- und Gewerkschaftspolitik beraten, inwiefern Genossinnen und Genossen außerhalb von Großbetrieben eine Handlungsorientierung zur betrieblichen Arbeit im Sinne der allgemeinen Stärkung der Kampfbereitschaft der Arbeiterklasse an die Hand gegeben werden kann.“

Eine Einzelberatung kann in der Regel nicht zentral durch unsere Kommission erfolgen; diese sind richtigerweise auf Bezirksebene anzusiedeln. Gleichwohl gilt es, Möglichkeiten des Handelns von Genossinnen und Genossen in Klein- und Mittelbetrieben, sowohl in der Interessenvertretungsarbeit als auch in der Vertrauensleute Arbeit, aufzuzeigen. Dazu würde sich ein entsprechend
konzipiertes Seminar in der Karl-Liebknecht-Schule anbieten.
„Der Parteivorstand und seine Kommission Betriebs- und Gewerkschaftspolitik unterstützen Genossinnen und Genossen in der Vorbereitung der Betriebsrats- und Organisationswahlen.“

Auch hier kann eine Einzelberatung in der Regel nicht zentral durch unsere Kommission erfolgen; auch hier ist die Hilfe richtigerweise auf Bezirksebene anzusiedeln. Die Unterstützung bei Wahlen zu den Interessenvertretungen ist bei den Gewerkschaften einzufordern.

Der Parteivorstand und seine Kommission Betriebs- und Gewerkschaftspolitik stellen in Zusammenarbeit mit der Branchengruppe Gesundheit der Partei Materialien und eine Handreichung zur Unterstützung der Klinikbeschäftigten in ihrem Kampf um eine gesetzliche Personalbemessung zur Verfügung.“

Hier haben wir bereits ein umfangreiches Referat zu diesem Thema sowie ein gutes Informationsflugblatt. Dennoch sollten wir es auf Aktualität überprüfen.

„Der Parteivorstand und seine Kommission Betriebs- und Gewerkschaftspolitik erarbeiten Orientierungen und Vorschläge für die Wiederaufnahme der Erwerbslosenarbeit“

Auf dem UZ-Pressefest haben wir ein zentrales Treffen organisiert, jedoch weit weniger erfolgreich, als gedacht. Letztlich haben sich zwei Genossen bereit erklärt, zu unterstützen. Um es uns gelingt, damit dem vom Parteitag vorgegeben Auftrag einzulösen, bleibt fraglich.

„Der Parteivorstand und seine Kommission Betriebs- und Gewerkschaftspolitik erarbeiten gemeinsam mit der Bildungskommission und der Karl-Liebknecht-Schule Seminar- und Schulungsangebote für Aktivisten und Multiplikatoren in der Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit.“

„Der Parteivorstand und seine Kommission Betriebs- und Gewerkschaftspolitik organisieren in Zusammenarbeit mit der Bildungskommission zentrale Seminare zur Schulung von Anleitern und Aktiven in Betrieb und Gewerkschaft, insbesondere zu folgenden Fragestellungen:

– Aufgabe von Kommunisten in Betrieb und Gewerkschaft und Rolle der Gewerkschaften im Klassenkampf
– Dialektik des gewerkschaftlichen und betrieblichen Kampfes (Einbindung ins System über Stellvertreterpolitik und Sozialpartnerschaft vs. Selbstorganisierung der Arbeiterklasse für den Klassenkampf)
– Analyse aktueller Gewerkschaftspolitik und des Einflusses der Ideologie der Sozialpartnerschaft in Betrieben und Gewerkschaften
– Aufgabe kommunistischer Betriebszeitungen …

Bereits in der letzten Periode hatten wir in unserer Kommission entschieden, eine Handlungshilfe zur Arbeit von Kommunist*innen in den Gewerkschaften zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage sollten wir dann ein oder mehrere entsprechende Seminarkonzepte entwickeln.

Soweit zu den konkreten Aufgaben unserer Kommission, wie sie vom Parteitag beschlossen worden sind. Darüber hinaus wurde beschlossen

„2. Die Grundorganisationen stärken
… Die DKP setzt sich heute aus Stadt- und Wohngebietsgruppen zusammen. Gleichzeitig haben wir mit der Diskussion um den Wiederaufbau von Betriebs- und Branchengruppen begonnen. Die Stadt- und Wohngebietsgruppen müssen in diese Diskussion einbezogen werden, wenn die Neugründung ihre Mitglieder betrifft bzw. ihre Unterstützung erfordert. …“

Dieser Punkt berührt unmittelbar unsere Aufgabe, Branchen- und Betriebsgruppen zu gründen, in dem wir Genossinnen und Genossen zu solchen Einheiten zusammenfassen. Das muss aber mit entsprechender Sensibilität geschehen, wenn diese Genossinnen und Genossen Funktionen in Wohngebietsgruppen haben. Es hilft uns nicht, neue Betriebs- oder Branchengruppen zu bilden, wenn gleichzeitig aktive Wohngebietsgruppen ihre Arbeit einstellen. Insofern sind natürlich die entsprechenden Wohngebietsgruppen mit einzubeziehen. Dieses ist, wie bereits ausgeführt, zuvörderst Aufgabe der Bezirke.

Ferner wurde ein Antrag „Arbeitszeitverkürzung“ als Arbeitsmaterial an unsere Kommission überwiesen. Dieser sollte bei der Überarbeitung unserer Broschüre Arbeitszeitverkürzung mit berücksichtigt werden.

Soweit die Beschlusslage unseres 22. Parteitags und Maßnahmen zur Umsetzung. Darüber hinaus finden Bundeskongresse der größten Gewerkschaften dieses Landes statt.

Der Bundeskongress von Verdi findet vom 22. – 27.09.19 in Leipzig statt. Ebenfalls wird 2019 der Gewerkschaftstag der IG Metall vom 06.-12.10.19 in Nürnberg stattfinden.
Zu diesen beiden Kongressen sollten wir folgendes organisieren:

1. UZ-Ausgaben, mit entsprechenden Schwerpunktthemen und jeweils zu Beginn (montags) und am Ende (donnerstags) zur Verteilung
2. Während des Zeitraums dieser Kongresse findet regelmäßig ein sogenannter Parteienabend statt, zu denen innerhalb der Kongressräumlichkeiten die im Bundestag vertretenen Parteien die Delegierten einladen. Die Durchführung eigener Parteienabende während (nicht im Rahmen) der Kongresse sollten wir im Einzelfall und vor dem Hintergrund unserer Ressourcen prüfen.
In unserer Kommission haben wir uns auch, und insbesondere ich mich, sehr selbstkritisch, mit der Leitungsstruktur befasst. Vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen in der Leitung der Kommission schlägt diese einmütig dem Parteivorstand vor, die Leitung um den Genossen Rainer Perschewski zu erweitern.

Liebe Genossinnen und Genossen,

Bereits zum vierten Mal findet eine von der Rosa-Luxemburg organisierte bundesweite Streikkonferenz vom 15. bis 17.02.19 in Braunschweig statt. Im Mittelpunkt stehen dabei Themen, wie zum Beispiel die Tagesstreiks der IG Metall, Arbeitskämpfe in den Krankenhäusern oder Nadelstichaktionen gegen Amazon. In den gewerkschaftlichen Kämpfen entstehen neue Formen der Gegenwehr. Die Konferenz will sie in den Blick nehmen und auswerten. Da sollten wir uns mit unseren Wissen und Erfahrungen einbringen.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

Quelle:

news.dkp.de