Wissenschaftler des Bundestags: Anerkennung von Guaidó rechtswidrig

Kundgebung am Freitag in Berlin. Foto: RedGlobeDer Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten die Anerkennung des venezolanischen Putschisten Juan Guaidó durch die Bundesregierung in Frage gestellt. Es gebe »starke Gründe« für die Annahme, dass es sich bei diesem Schritt um eine Einmischung in innere Angelegenheiten des Landes gehandelt habe. Die Frage, ob diese »als unzulässige Intervention zu qualifizieren ist« sei »durchaus berechtigt«. Zudem betonen die Wissenschaftler, dass »die Anerkennung durch einen anderen Staat nichts an der Verfassungskonformität oder Verfassungswidrigkeit eines Regierungswechsels ändert, die allein nach innerstaatlichem Recht zu beurteilen bleiben«. Die Anerkennung verleihe der »neuen Regierung keine Legitimität«, heißt es in dem Gutachten.

Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko, der die Analyse in Auftrag gegeben hatte, kommentiert das Ergebnis: »Aus meiner Sicht bestätigt das Gutachten, was wir seit Beginn der aktuellen Krise in Venezuela kritisieren: Die Anerkennung Guaidós stellt eine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten Venezuelas dar und ist damit völkerrechtswidrig. Es ist völlig offensichtlich, dass Guaidó derzeit über keine reale Macht in Venezuela verfügt. Ihn als Präsidenten anzuerkennen stellt einen verantwortungslosen Akt dar, der den ohnehin schon gefährlichen Konflikt weiter verschärft. Die Gefahr eines Bürgerkriegs oder einer Militärintervention ist real. Die Bundesregierung hätte vermitteln können. Stattdessen hat sie sich durch ihre einseitige Parteinahme für diese Funktion diskreditiert.«

Das vollständige Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist hier abrufbar

Quelle: Andrej Hunko / RedGlobe