Zum 15. Jahrestag des Terroranschlags in Beslan

Am 3. September wird in Russland der Tag der Solidarität im Kampf gegen den Terrorismus begangen. An diesem Tag wird im ganzen Land der Opfer von Terroranschlägen gedacht, unter anderem der Beamten von Rechtsschutzorganen, die bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten im Rahmen von Anti-Terror-Einsätzen ums Leben gekommen sind.

Die Festlegung dieses Gedenktages ließ sich auf die tragischen Ereignisse im September 2004 in Beslan zurückführen, wo bei einem Terroranschlag in einer Schule 334 Menschen, insbesondere viele Kinder, gestorben waren.

Man muss immer daran denken, dass der Terrorismus ein Verbrechen ist, das durch nichts gerechtfertigt werden kann, egal wer, wann und aus welchen Gründen Anschläge organisiert. Tag für Tag verletzen Terroristen und ihre Mithelfer ganz zynisch eines der wichtigsten Menschenrechte – das Recht auf das Leben. Opfer des Terrorismus kann jeder Mensch werden – unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft, Nationalität oder Religion.

Wir sind fest davon überzeugt, dass die internationale Anti-Terror-Kooperation strikt im Sinne des Völkerrechts, vor allem der UN-Charta, erfolgen sollte, ohne dass sie politisiert wird, ohne dass es dabei Doppelstandards und heimliche Tagesordnungen gibt. Es ist unter anderem unannehmbar, dass Terroristen in „schlechte“ und „nicht ganz schlechte“ aufgeteilt werden, wobei die letzteren als „Freiheitskämpfer“ gerechtfertigt werden.

Wir können dieses Übel nur gemeinsam bezwingen, indem wir als eine einheitliche Anti-Terror-Front auftreten.

Quelle:

Außenministerium der Russischen Föderation