Einreise ausländischer Bürger nach Russland ab 18.März vorübergehend eingeschränkt

Gemäß der Verordnung der russischen Regierung Nr. 635-р vom 16.März 2020 wird die Einreise von ausländischen Bürgern, einschließlich der Einreisenden aus und der Bürger von der Republik Weißrussland, und Staatenlosen in die Russische Föderation zeitweise, vom 18. März 2020 00:00 lokaler Zeit bis 1. Mai 2020 00:00 lokaler Zeit, eingeschränkt, um die Sicherheit des Staates und den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten sowie die Ausbreitung der neuen Coronavirus-Infektion auf dem Staatsgebiet der Russischen Föderation zu verhindern.

Diese Maßnahme gilt nicht für:

  • akkreditierte oder ernannte Mitarbeiter von diplomatischen und konsularischen Vertretungen ausländischer Staaten in der Russischen Föderation, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten auf dem Staatsgebiet der Russischen Föderation und ihre Familienangehörigen;
  • Autofahrer internationales Fernverkehrs, Besatzungen von Luftzeugen, See- und Flussschiffen sowie Zug- und Lokomotivbesatzungen internationales Bahnverkehrs;
  • Mitglieder offizieller Delegationen und Personen mit diplomatischen und dienstlichen Visa;
  • Personen mit allgemeinen Privatvisa, die wegen des Todes eines nahen Angehörigen erteilt wurden;
  • Personen, die dauerhaft auf dem Staatsgebiet der Russischen Föderation wohnhaft sind;
  • Personen auf einer Transitreise durch Flughäfen.

Die eingeführten Maßnahmen werden durch besondere Umstände hervorgerufen und sind nur vorübergehend.

Quelle:

Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland