Corona-Soforthilfe mit zweierlei Maß

Die Bayerische Staatsregierung hat schnell auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise reagiert und ein Soforthilfe-Programm für Unternehmer auf die Beine gestellt. Leider unterstützt sie damit nur die größeren Unternehmen und deren Geschäftsführer, die ein Gehalt ausbezahlt bekommen und deren soziale Absicherung als betriebliche Kosten verbucht werden.

Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer, die persönlich haften und von den Einnahmen auch ihren Lebensunterhalt und die Beiträge für die Sozialversicherung bezahlen sowie für das Alter vorsorgen, bekommen dafür keine Unterstützung. Denn die staatliche Hilfe gibt es nicht für die Einnahmen-Ausfälle, sondern lediglich für die Deckung betrieblicher Kosten. Privatentnahmen für den Lebensunterhalt, die private Miete und die soziale Absicherung zählen nicht dazu. Deshalb fordern die Mitglieder der ver.di Landeskommission der Selbstständigen (LKS) in Bayern die Bayerische Staatsregierung auf, die Corona-Soforthilfe umgehend nachzubessern.

Ministerpräsident Söder hat zwar Abhilfe für die Künstler versprochen, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, allerdings nur 1.000 Euro pro Monat, für drei Monate, insgesamt also gerade einmal 3.000 Euro. Die Anträge dazu sollen noch im Mai gestellt werden können, heißt es aus dem zuständigen Ministerium. Die Landeskommission der Selbstständigen (LKS) in ver.di Bayern protestiert gegen diese Ungleichbehandlung. „Die Differenz zwischen den 9.000 Euro Corona-Soforthilfe des Bundes für Unternehmer und 3.000 Euro für Künstler und Kulturschaffende, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, ist für uns ebenso wenig akzeptabel wie die zeitliche Differenz für die Antragstellung und damit auch Auszahlung der sogenannten Corona-Soforthilfe“, betont Oliver Pyka, Vorsitzender der bayerischen LKS.

Nach dem Programm der Staatsregierung sollen Solo-Selbstständige, die persönlich haften und nicht in der Künstlersozialkasse versichert sind, in Bezug auf die Kosten der privaten Lebensführung weiterhin leer ausgehen. „Diese Spaltung darf nicht sein“, erklärt Lisa Kroner, stellvertretende Vorsitzende der LKS in Bayern. Freiberufliche Dozenten, Selbstständige im Gesundheitswesen oder Fremdenführer der Tourismusbranche werden nicht in die Künstlersozialkasse aufgenommen und sollen deshalb nicht einmal die vom bayerischen Staat versprochene, reduzierte Corona-Soforthilfe bekommen.

Die bayerische Regierung verweist stattdessen auf den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, besser bekannt als Hartz IV. Aber: „Die Grundsicherung dient der Absicherung des Existenzminimums und ist ein grundgesetzlich garantiertes Recht, aber keine Corona-Soforthilfe für Selbstständige, die aufgrund notwendiger staatlicher Anordnungen ihren Beruf nicht ausüben dürfen“, erklärt Willi Nemski, Mitglied der bayerischen LKS.

„Solidarität ist in Krisenzeiten besonders wichtig, die Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmer*innen verdienen ebenso viel staatliche Solidarität in der Corona-Krise wie die großen Unternehmen, für die Milliardenpakete geschnürt werden“, betonte Oliver Pyka.

Quelle:

ver.di Bayern