»EU-Verunglimpfung« in Deutschland künftig strafbar

Der deut­sche Bun­des­rat hat ein Gesetz ver­ab­schie­det, in dem die Ver­un­glimp­fung der EU und ihrer Sym­bo­le unter Stra­fe gestellt wer­den. Es dro­hen bis zu drei Jah­re Haft oder eine Geld­stra­fe, bereits ein Ver­such ist straf­bar. Nach­dem das Gesetz bereits im Sep­tem­ber 2019 den Bun­des­tag pas­siert hat, ist es nun im Juni 2020 auch durch den Bun­des­rat ange­nom­men wor­den. Kri­tik an der EU, die nicht nur ver­bal geäu­ßert wird, kann also zukünf­tig in Deutsch­land mas­si­ve Kon­se­quen­zen haben. Das bedeu­tet, dass etwa das Ver­bren­nen öffent­lich ange­brach­ter EU-Fah­­nen oder die Umge­stal­tung der „Ode an die Freu­de“ mit Sank­tio­nen bedroht ist. Die Selbst-Ver­­un­­­glim­p­­fung der EU durch ihre Flücht­lings­po­li­tik, Lob­by­hö­rig­keit und Mili­ta­ri­sie­rung bleibt wei­ter­hin straf­frei.

„Kri­ti­ker sehen dar­in eine wei­te­re Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit“ – warn­te die bür­ger­li­che „Zeit“ erst am Don­ners­tag mit erho­be­nem mora­li­schem Zei­ge­fin­ger, als in Hong­kong die Belei­di­gung chi­ne­si­scher Sym­bo­le unter Stra­fe gestellt wur­de.

Quel­le: Jun­ge Welt/Bun­des­rat

Quelle:

Zeitung der Arbeit