Antrag auf einstweilige Verfügung des LEG Konzerns abgewiesen

Der börsennotierte LEG Konzern war per einstweiliger Verfügung gegen den von ver.di organisierten Streik von Mitarbeitern der Technik-Service-Plus GmbH (TSP) vorgegangen. Die LEG stellte infrage, ob ver.di für die TSP als Handwerksunternehmen zuständig ist.

Das Arbeitsgericht Berlin gab ver.di nun am heutigen Freitag Recht und wies den Antrag auf einstweilige Verfügung ab.

Die Gewerkschaft ver.di hatte die Geschäftsführung der TSP bereits im Juni letzten Jahres zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Die Geschäftsführung verweigert seitdem im Auftrag der LEG-Konzernspitze nach wie vor die Aufnahme von Tarifverhandlungen, obwohl die meisten Beschäftigten im LEG Konzern bereits von dem mit ver.di verhandelten Tarifvertrag profitieren.

Andrea Becker, Fachbereichsleiterin Besondere Dienstleistungen NRW erklärte: „Das Urteil heute bestätigt nur, was schon vorher klar war. Wir lassen uns nicht vom Verhandlungstisch klagen. Der Antrag des LEG Konzerns ist genauso überflüssig wie unser Streik. Wir sind sofort bereit, ernsthaft und im Sinne der Beschäftigten zu verhandeln und hoffen, dass der LEG Konzern nun endlich seine Verweigerungshaltung aufgibt und den Anspruch seiner Beschäftigten auf einen Tarifvertrag ernst nimmt.“

Quelle: ver.di NRW – Antrag auf einstweilige Verfügung des LEG Konzerns abgewiesen