Bedingte Haftstrafe im Rheinmetall-Prozess

Im September 2019 waren Transparente mit der Aufschrift „Rheinmetall entwaffnen“ sowie der Schriftzug „Blut an euren Händen“ an der Außenwand des Rheinmetall/MAN-Werkes in Wien-Liesing angebracht worden. Denn die „Produkte“ des größten deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall (Panzer, Artillerie, Drohnensysteme etc.) werden unter anderem vom türkischen Regime für dessen mörderische Kriegsführung im Norden Syriens verwendet. Doch auch für die Unterstützung der „Flüchtlingsabwehr“ an den Grenzen Europas, die Umgehung von Exportverboten durch Tochterfirmen und gefährliche Arbeitsbedingungen an diversen Produktionsstandorten weltweit ist der Milliardenkonzern berüchtigt.

Doch nicht Rheinmetall wurde der Prozess gemacht, sondern drei antimilitaristischen Aktivisten sowie einer Aktivistin, die nach einer hektischen Suchaktion der Polizei mit Hubschrauber und Wärmebildkameras aufgegriffen wurden. Am gestrigen Freitag stand nun auch der Hauptangeklagte vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen; ihm wurden neben Sachbeschädigung auch schwere Körperverletzung sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Der Hintergrund: Der Aktivist wollte einer Begegnung mit den Einsatzkräften aus dem Weg gehen, in der Folge kam es zu einem Zusammenstoß. Die Verteidigung machte im Prozess deutlich, dass politisch aktive Menschen nicht immer positive Erfahrungen mit der Polizei machen würden und dass ein Weglaufen wie in dieser Situation nicht unüblich sei.

Harsche Kritik am Schandurteil

Das harte (bisher noch nicht rechtskräftige) Urteil lautete schließlich auf 18 Monate bedingt, die Bewährung wurde auf drei Jahre angesetzt. Nach knapp zwei Jahren Prozessfarce steht nun fest: Für die mutige, antimilitaristische Aktion in Wien fassten insgesamt drei Personen Bewährungsstrafen aus, ein Aktivist war sogar abgeschoben und mit einem Einreiseverbot belegt worden, was jedoch aufgehoben wurde. Die Solidaritätsgruppe „Rise up 4 Rojava Wien“ machte in Reaktion auf das Schandurteil einmal mehr klar: „Nicht Aktivist:innen gehören auf die Anklagebank, sondern die Bosse von Rheinmetall!“

Quelle: ANF

Quelle: Zeitung der Arbeit – Bedingte Haftstrafe im Rheinmetall-Prozess