Schlag ins Gesicht von Ärztinnen und Ärzten – Bundesrat hält an Informationsverbot durch § 219a fest
„Der § 219a Strafgesetzbuch bleibt – und damit bleibt auch die Einschüchterung von Ärzten und Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Bundesrat hat den Gesetzesantrag der Lä...
