12. Dezember 2024

Protestcamps: Fridays for Future klagt für ein stärkeres Versammlungsrecht

Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) klagt Fridays for Future für die Anerkennung von Klimacamps als geschützte Protestform. Ziel ist es, durch Gerichtsverfahren höchstrichterlich klären zu lassen, dass Klimacamps unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen. So soll Rechtssicherheit geschaffen und die Versammlungsfreiheit gestärkt werden.
Zuletzt wurden Protestcamps der Klimabewegung immer wieder mit strengen Auflagen stark eingeschränkt.

Der Staat muss Aktivist*innen die Freiheit lassen, über Ort, Zeit und Form ihres Protests zu entscheiden. Die Folgen der Klimakrise bedrohen uns alle – eine öffentliche Auseinandersetzung mit Klimapolitik ist essentiell. Die Versammlungsfreiheit schützt friedlichen Protest, auch wenn er unbequem ist.“ sagt Vivian Kube, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der GFF.

Klimacamps setzen als „Protest auf Dauer“ eine minimale Infrastruktur wie Zelte und Toiletten voraus. Diese Elemente müssen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen, da ohne sie kein Camp stattfinden kann. Trotzdem versagen Behörden dieser Infrastruktur regelmäßig den Schutz der Versammlungsfreiheit. So hatte das Ordnungsamt Dresden im August 2020 den Antrag auf die benötigten Funktionszelte zurückgewiesen. Das örtliche Verwaltungsgericht sah die Infrastruktur ebenfalls nicht als für den Protest erforderlich an – und argumentierte, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer könnten ja zuhause oder in Hotels übernachten.

Anstatt endlich wirksame Klimapolitik umzusetzen, versucht man Klimacamps mit absurden Auflagen loszuwerden. Dabei sind Protestcamps von der Versammlungsfreiheit geschützt und wichtig. Wir zeigen dadurch: Wir lassen nicht locker, wir bleiben bis Ihr handelt. Daher ziehen wir jetzt mit Unterstützung der GFF vor Gericht.“ sagt Luca Salis von Fridays For Future.

Um höchstrichterliche Entscheidung zugunsten eines starken Selbstbestimmungsrechts der Aktivist*innen zu erreichen, klagt Fridays for Future mit Unterstützung der GFF gegen das Verbot des Klimacamps in Dresden vor dem lokalen Verwaltungsgericht.
Die Klimagerechtigkeitsbewegung konnte im vergangenen Jahr bereits Erfolge vor Gericht erzielen. So zum Beispiel im Verfahren um das Augsburger Klimacamp, welches diese Woche bereits in der zweiten Instanz entschieden wurde.

Weitere Informationen zum Projekt „Klimacamps stärken“ finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/klimacamps/

Einen Artikel der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu diesem Thema im Verfassungsblog finden Sie hier: https://verfassungsblog.de/wir-bleiben-bis-ihr-handelt/

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