Pressekonferenz zum wegweisenden Urteil des Menschengerichtshofs gegen Griechenland wegen unterlassener Seenotrettung mit tödlichem Ausgang

Einladung zur Pressekonferenz am Montag 11. Juli 2022 um 10:30 Uhr deutscher Zeit. Eine Online-Übertragung sowie eine Übersetzung von Griechisch in Englisch wird angeboten.

Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erging acht Jahre nach dem tragischen Vorfall am 20. Januar 2014, bei dem ein Flüchtlingsboot im Schlepptau der griechischen Küstenwache kenterte und dabei acht Kinder und drei Frauen ertranken. Vierzehn Überlebende klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen unterlassener Hilfeleistung und erniedrigender Behandlung durch griechische Behörden.

Der Straßburger Gerichtshof stellte in seinem Urteil eine Verletzung des Rechts auf Leben (Artikel 2 EMRK) fest. Und zwar sowohl in materieller Hinsicht, weil die griechische Küstenwache Maßnahmen unterlassen hat, die sie hätten ergreifen müssen, um Menschenleben zu schützen und den tragischen Vorfall zu verhindern. Als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht, weil die griechischen Behörden es versäumt haben, einen so bedeutenden Fall verantwortungsvoll und wirksam zu untersuchen. Der Gerichtshof stellte außerdem fest, dass griechische Beamte die Überlebenden erniedrigend und unmenschlich behandelt hatten (Verletzung Artikel 3 EMRK) und verurteilten Griechenland zur einer Entschädigungszahlung von 330.000 € an die Hinterbliebenen.

Das Urteil des Gerichts bringt ein grundsätzliches Problem ans Licht, das im öffentlichen Diskurs kaum wahrgenommen wird: Das Zurückdrängen und die systematischen Abschreckungspraktiken, die im Evros und in der Ägäis tagtäglich Menschenleben in Gefahr bringen.

PRO ASYL und weitere Organisationen, die die Überlebenden bei ihrer Klage unterstützt haben, wollen nun in einer Pressekonferenz die Bedeutung des Urteils für die Kläger*innen beschreiben und die möglichen Auswirkungen auf die europäische Flüchtlingspolitik einordnen. 

Auf dem Podium sprechen:

Ioanna Kourtovik (Anwältin, Network of Social Support to Refugees and Migrants)

Maria Papamina (Anwältin, Legal Unit Coordinator, Greek Council for Refugees)

Eleni Spathana (Anwältin, Group of Lawyers for the Rights of Refugees and Migrants)

Marianna Tzeferakou (Anwältin, Refugee Support Aegean (RSA))

Giorgos Tsarbopoulos (ehemaliger Vertreter Griechenlands beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR))

Konstantinos Tsitselikis (Professor für Human Rights Law, University of Macedonia, Hellenic League for Human Rights)

Karl Kopp (Leiter der Europaabteilung von PRO ASYL)

Moderation durch: Dimitris Angelidis (Journalist)

Einladende Organisationen: Network of Social Support to Refugees and Migrants, Hellenic League for Human Rights, Greek Council for Refugees, Group of Lawyers for the Rights of Refugees and Migrants, Refugee Support Aegean (RSA) und PRO ASYL.

Ort der Pressekonferenz: Anwaltskammer von Athen (Akadimias 60)

Eine vorherige Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen und bietet Zugang zur englischen Übersetzung. Ein Livestream der Veranstaltung auf Griechisch wird hier zur Verfügung gestellt.

Eine ausführliche Einladung in Englisch finden Sie hier. Weitere Informationen zum Urteil können Sie hier unserer Presseerklärung entnehmen.

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Quelle: Pro Asyl