Razzia im Hans-Beimler-Zentrum war rechtswidrig

Polizeiaktion gegen das Hans-Beimler-Zentrum in Augsburg. Foto: privat
Polizeiaktion gegen das Hans-Beimler-Zentrum in Augsburg. Foto: privat

Übernommen vom Hans-Beimler-Zentrum Augsburg:

Das Landgericht Augsburg hat am 15. Mai entschieden, dass die am 1. März 2023 von der Polizei im Hans-Beimler-Zentrum durchgeführte Razzia rechtswidrig war. Die Polizeiaktion hatte sich gegen eine Versammlung des Offenen Antifaschistischen Treffens (OAT) gerichtet, betroffen waren durch die Durchsuchungen aber auch alle anderen Gruppen und Organisationen, die das Zentrum nutzen.

Das Landgericht hat hervorgehoben, dass die Durchsuchung eines offenen Treffens zwangsläufig Unbeteiligte treffen müsse und äußerte Zweifel daran, ob das »Outing« von AfD-Funktionären, das dem OAT von den Behörden vorgeworfen wurde, überhaupt mit Vorwurf des »Gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten« kriminalisiert werden dürfe.

Das OAT schreibt dazu in einer Stellungnahme: »Wir und der Bundesvorstand der Roten Hilfe verstehen die wiederholten brutalen Angriffe auf uns und die linke Bewegung in Augsburg auch als Experimente seitens des Repressionsapparates. Man möchte die Grenzen des Machbaren immer weiter aushebeln und nimmt sich dafür die noch jungen Strukturen vor Ort her. Diesen Versuchen konnte man nun auf juristischer Ebene ein Bein stellen und das ist ein Sieg, den wir nicht zuletzt der enormen landesübergreifenden Solidarität zu verdanken haben. Dieses Urteil bedeutet einen Rückschlag für die rechtsbeugerische Praxis des Staatsschutzes, linke Aktivist*innen und Organisationen in Augsburg mit Durchsuchungen und Verfahren zu überziehen. Zuletzt geschehen bei Fridays for Future Augsburg, dem Klimacamp Augsburg und der Roten Jugend Schwaben. Der kreativen Beweisfindung der Augsburger Justiz muss langfristig ein Riegel vorgeschoben werden.«

Die vollständige Stellungnahme des OAT gibt es hier.

Quelle: Hans-Beimler-Zentrum