Ausbeutung der Plattformbeschäftigten auf nationaler Ebene gesetzlich einschränken!

ZLV Zeitung vum Letzeburger Vollek
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Die Beschäftigten, die im Auftrag von Plattformbetreibern als »Selbständige« arbeiten, gehören zu den Lohnabhängigen, die besonders heftig ausgebeutet werden. Niedrige Löhne, prekäre Arbeitsbedingungen, große psychische und physische Risiken gehören zum Alltag dieser unter sehr schwierigen Bedingungen arbeitenden Scheinselbständigen.

In EU-Ländern leisten inzwischen 28 Millionen Menschen Plattformarbeit, die vom Handel über Dienstleistungen und Wohnungsvermittlung bis hin zum Personentransport und zur Essenslieferung reicht. Mit der Plattformarbeit hat sich der Kapitalismus neue Möglichkeiten zur Überausbeutung von Lohnabhängigen geschaffen.

Auch in Luxemburg ist Plattformarbeit zunehmend verbreitet. Der Ausbeutung durch Plattformbetreiber wie Wedely, Goosty, Foozo, Miammiam und demnächst auch Wolt sind praktisch keine Grenzen gesetzt, und sehr viele Scheinselbständige, die regelrecht in Armut leben, scheu­en sich, sich dagegen zu wehren, weil sie befürchten umgehend auf der Straße zu landen.

Gesetzesvorschlag der CSL liegt seit 2020 vor

Um dem entgegenzuwirken und die Ausbeutung einzuschränken, hatte die »Cham­bre des salariés« (CSL) im Jahr 2020 einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet Den hatte die Regierung von DP, LSAP und Grünen, unter dem Vorwand, die Annahme einer entsprechenden EU-Direktive stehe kurz bevor, aber nicht an die Chamber weitergeleitet.

Seither wurde der Entwurf der ursprünglichen EU-Richt­linie mehrmals abgeändert, ohne aber die erforderliche Zustimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter des EU-Rats zu finden, so dass die Überausbeutung der Plattformbeschäftigten uneingeschränkt weitergeht.

Nachdem die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit am 16. Februar 2024 erneut scheiterte, dürften irgendwann Nachverhandlungen anstehen, ohne dass aber sichergestellt ist, dass die Richtlinie dann im Ausschuss der Ständigen Ver­treter des EU-Rats zu einer Einigung führen wird, denn das Kapital hat bekanntlich einen langen Arm.

Um weitere Verzögerungen aus dem Weg zu gehen, forderten die Gewerkschaften OGBL und LCGB am 21. Februar 2024 in einer gemeinsamen Stellungnahme dazu auf, den am 16. Dezember 2020 von der »Chambre des salariés« ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag auf die Ta­ges­ordnung der Chamber zu setzen und den Schutz der Plattformbeschäftigten auf nationaler Ebene gesetzlich voranzutreiben – eine Initiative, der sich die KPL nur anschließen kann.

Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek