10. November 2024

ver.di droht mit Strafanzeige gegen Twitter Germany

Nachdem der Kurznachrichtendienst Twitter Germany erneut eine Frist für die Herausgabe der Wählerliste für die Betriebsratswahlen verstreichen ließ, droht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) jetzt mit einer Strafanzeige gegen den Konzern wegen Behinderung der Betriebsratswahlen und fordert die Herausgabe der Wählerliste per einstweiliger Verfügung nun gerichtlich ein.

In Deutschland sei es kein Kavaliersdelikt, eine Betriebsratswahl zu behindern, sondern strafrechtlich relevant, so Christoph Schmitz vom ver.di-Bundesvorstand und für den Bereich Medien zuständig. „Fälle wie dieser zeigen, wie richtig die Initiative vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist, die Wahlbehinderung und andere Missachtungen der Betriebsverfassung auch gesetzlich noch schärfer zu regeln.“ Neben der gerichtlichen Einforderung der Wählerliste hat ver.di zudem Kündigungsschutzklagen gegen die von Twitter auch in Deutschland ausgesprochenen Entlassungen eingereicht.

In einem Anschreiben an die laut des Berliner Handelsregisters aufgeführten Geschäftsführer von Twitter Germany, Kevin Matthew Cope und Sean Jeffrey Edgett, beide wohnhaft in Kalifornien, betont die Gewerkschaft allerdings, dass die angedrohte Strafanzeige als „letzte ausdrückliche Warnung“ zu verstehen sei. Denn ver.di sei „an einer weiteren tatsächlichen und rechtlichen Eskalation nicht gelegen“, sondern vielmehr „an einer vertrauensvollen und fairen Zusammenarbeit“. ver.di sei jederzeit zu Gesprächen bereit. Weiter heißt es: „Das setzt allerdings voraus, dass Sie als Vertreter der Arbeitgeberseite von weiteren die Wahl behindernden Unterlassungen bzw. Handlungen nachhaltig absehen und die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes in jeder Hinsicht respektieren.“

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Medienver.di