Erstmaliger Streik der Kolleginnen und Kollegen des Elbtunnels!
Übernommen von Yeni Hayat / Neues Leben:
Am Freitag, den 14.03, begann die dritte Verhandlungsrunde im Öffentlichen Dienst in Hamburg zwischen Bund und Kommunen und der Ver.di. Wie auch in den Wochen zuvor waren die Kolleginnen und Kollegen der Stadtreinigung, der HPA (Hamburg Port Authority), der HADAG, der Staatsoper, des Thalia Theater, des Deutschen Schauspielhauses und der Elbphilharmonie lautstark im Streik und haben sich am gleichen Tag vor der Elbphilharmonie zu einer Kundgebung zusammengefunden. Erstmals waren auch die Beschäftigten der Autobahn GmbH im Streik und haben damit den Verkehr im Elbtunnel lahmgelegt und gezeigt, welche Auswirkungen ihre Arbeit auf eine der wichtigsten Verkehrsadern Hamburgs hat.
Was ist die Autobahn GmbH?
Die Autobahn GmbH des Bundes ist eine staatliche Gesellschaft, die für die Planung, den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der bundeseigenen Autobahnen in Deutschland verantwortlich ist. Sie wurde 2021 gegründet, ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Bundes und untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Damit fallen die Kolleginnen und Kollegen unter den TVÖD und sind aufgefordert, für ihre mehr als berechtigten Forderungen zu streiken. Der Bund und die Kommunen als Arbeitgeber greifen ihr Streikrecht aber immer wieder mit der Begründung an, dass die kritische Infrastruktur im Falle eines Streiks nicht gewährleistet wird. Unter die kritische Infrastruktur fallen in Deutschland Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die z.B. den Sektoren Energie, Transport und Verkehr oder Gesundheit angehören und eine hohe Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesen haben. Während die Regierung unter dem zukünftigen Kanzler Friedrich Merz ein hundertfach Milliardenschweres Paket für die Aufrüstung und Infrastruktur zusammengeschnürt hat, greifen sie das Streikrecht derjenigen Kolleginnen und Kollegen an, ohne die die Infrastruktur Deutschlands zusammenbrechen würde. Tagtäglich sind die Kollegen für ein Netz von rund 13.000 Kilometern Autobahn (70% des gesamten deutschen Autobahnnetzes) zuständig. Ohne sie und ihre Arbeit sind die Milliarden für Infrastruktur nutzlos, denn sie halten die Infrastruktur alle Tage im Jahr am Laufen.
Was ist passiert?
Immer wieder gibt es Angriffe auf das Streikrecht. Dabei werden die perfidesten Begründungen vom Arbeitgeber auf den Tisch gelegt. Im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, zu der die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes maßgeblich beitragen, will der Arbeitgeber Streiks unterbinden. So heißt es, dass es wegen der möglicherweise schwerwiegenden Auswirkungen eines Streiks auf unbeteiligte Dritte zu einer Einschränkung des Streiks kommen dürfe und es erforderlich sei, einen Notbetrieb während des Streiks aufrechtzuhalten. Die Autobahn GmbH verweigerte sich lange Zeit, eine solche Vereinbarungen zum Notbetrieb mit der ver.di zu treffen, sodass es den Beschäftigten untersagt war, zu streiken. Allerdings hat es Ver.di in dieser Verhandlungsrunde geschafft, dass eine Notbetriebsvereinbarung geschlossen wurde. Somit waren die Beschäftigten der Tunnelbetriebszentrale aufgerufen, von Donnerstag (18 Uhr) bis Freitag (10 Uhr) die Arbeit niederzulegen und von ihrem Streikrecht Gebrauch zu machen. Doch so weit kam es nicht, denn die Autobahn GmbH zog vor Gericht. Während ver.di die Notdienstbesetzung auch während des Streiks zu Sicherung der Tunnel sichergestellt hat, klagte die Autobahn GmbH, um die wohlgemerkt bereits abgeschlossene Notdienstvereinbarung vor Gericht zu erweitern, damit der Elbtunnel für den vollen Verkehr geöffnet bleibt. Das hätte in der Konsequenz gemeint, dass die Kolleginnen und Kollegen doch nicht hätten streiken dürfen. Von Arbeitgeberseite hieß es, dass dieser “absolut unverhältnismäßige Streik die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf Spiel setzen” würde. Wohlgemerkt: Es war die Autobahn GmbH, die der Notbetriebsverienbarung nicht nachkam, und damit eigenständig die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzte. Diese Verdrehung der Fakten ist zu verurteilen!
Wie ist die Klage ausgegangen?
Die Klage ist mit einem Kompromiss zu Lasten der Beschäftigten ausgegangen, denn statt wie geplant von 18 Uhr abends bis 10 Uhr morgens zu streiken, hat das Gericht das Streikrecht eingeschränkt. Damit durfte nur außerhalb der “Rush Hour” gestreikt werden.
Dies bedeutete, dass der Elbtunnel ab 21 Uhr am Donnerstag bis 6.30 Uhr am Freitag seine Röhren geschlossen hielt. Obgleich es dadurch zu einer Verkürzung des Streiks kam, konnten die Kollegen zeigen, welche Folgen ihre Arbeitsniederlegung für den Verkehr hatte. Der Stau, der sich nach dem Schließen des Elbtunnels gebildet hat, reichte nämlich bis nach Norderstedt. Das zeigt deutlich, wie wichtig die Arbeit der Kollegen ist und dass sie für ihre wichtige Arbeit ordentlich bezahlt werden müssen.
Wie geht es weiter?
Es ist ein Erfolg, dass die Kollegen der Autobahn GmbH erstmals gestreikt und den Elbtunnel für einige Stunden lahmgelegt haben. Damit haben sie dem Bund und der Stadt Hamburg gezeigt, wie wichtig ihre Arbeit ist, um den alltäglichen Verkehr am Laufen zu halten. Ohne sie fährt kein Auto, kein LKW und kein Krankenwagen durch den Tunnel. Auch die erstmalige Notfallvereinbarung ist als Erfolg zu werten, denn erst so war es möglich, dass die Beschäftigten von ihrem Streikrecht Gebrauch machen konnten. Dass diese vom Arbeitgeber nicht eingehalten und dann vor Gericht gegangen wurde, ist ein Angriff auf das Streikrecht. Das ist nicht hinzunehmen! Statt also von Arbeitgeberseite von Verantwortungslosigkeit zu sprechen, sollten sie die Beschäftigten ordentlich bezahlen und für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. Wir stehen Seite an Seite mit allen Kollegen des Öffentlichen Dienstes und solidarisieren uns mit all ihren Forderungen! Es bleibt abzuwarten, wie die dritte Verhandlungsrunde ausgeht. Sollte es zu keinem Ergebnis kommen, ist klar: Die Kolleginnen und Kollegen werden weiter auf die Straße gehen und ihre Streikbereitschaft zeigen und brauchen viel Solidarität für ihre wertvolle Gemeinwohlarbeit!
Quelle: Yeni Hayat / Neues Leben