Einschränkungen der Pressefreiheit durch die Polizei

Im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Räumung der Liebigstraße 34 in den vergangenen Tagen ist es zu massiven Behinderungen der Pressearbeit sowie körperlichen Angriffen der Polizei gegen Journalist/inn/en gekommen, teilt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Berlin-Brandenburg mit. Die Gewerkschaft hatte sich vorab an den Polizei Berlin gewendet und entsprechende Befürchtungen geäußert. Vertreter der dju waren über zwei Tage vor Ort und haben Journalist/inn/en beraten und unterstützt.

Bei den Protesten wurden etwa 20 Journalist/inn/en geschubst, geschlagen, eingeschüchtert und ihnen gedroht, Speichermedien oder Kamera zu beschlagnahmen. Besonders eklatant ist die über 40 Stunden andauernde Einrichtung der Roten Zone im näheren Umfeld der Liebig34, in der faktisch die Bürgerrechte und Pressefreiheit ausgesetzt waren. Die Journalist/inn/en durften sich an der Liebig34 nur in einem schmalen, stark ausgeleuchteten „Journalistenkäfig” aufhalten. dju-Geschäftsführer Jörg Reichel: „Freie Pressearbeit war in den wesentlichen Teilen der Roten Zone verboten. Zahlreichen Journalistinnen und Journalisten wurde von Polizisten mit Fäusten ins Gesicht oder mit dem Schlagstock gegen den Körper geschlagen, obwohl sie eindeutig als Fotojournalisten erkennbar waren und einen bundeseinheitlichen Presseausweis sichtbar an sich trugen.“

dju-Landesgeschäftsführer Jörg Reichel erklärt dazu: „Die Polizei Berlin, MV, NRW und Bayern hat ein Problem mit der Pressefreiheit. Wir haben immer wieder durch Gespräche mit der Pressestelle und Polizisten aus verschiedenen Bundesländern darauf hinwirken müssen, dass Journalisten frei arbeiten konnten.”

Quelle:

ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg