Staatsanwaltschaft verfolgt PdA-Anzeige gegen FPÖ-Schnedlitz nicht weiter
Als Partei der Arbeit (PdA) haben wir uns im Sommer dazu entschieden eine Strafanzeige gegen den Generalsekretär der Freiheitlichen Partei (FPÖ), Michael Schnedlitz, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Innsbruck wegen des Verdachts der Verhetzung nach § 283 Abs. 1 Z 2 des Strafgesetzbuches einzubringen. Vorangegangen waren dieser Anzeige mehr als zweifelhafte Aussagen des besagten Politikers in einem Interview mit der „Tiroler Tageszeitung“. Schnedlitz wurde in der Ausgabe vom 7. Juli 2020 wie folgt zitiert: „Ein Unkrautbekämpfungsmittel, das das Problem bei der Wurzel – nämlich der ungezügelten Zuwanderung – packt, ist…
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